Mitbestimmungsrecht bei Bühnenprobe tangiert die Kunstfreiheit / Bühnenverein und Kölner Bühnen legen Verfassungsbeschwerde ein
(Köln) - Der Deutsche Bühnenverein und die Bühnen der Stadt Köln haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, um zu klären, ob die Länge einer Bühnenprobe der Zustimmung von Personal- oder Betriebsrat bedarf. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte ein solches Mitbestimmungsrecht kürzlich bejaht. Dieses Urteil verstößt aus Sicht des Bühnenvereins gegen die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit, da das Ende einer Probe eine künstlerische Entscheidung ist.
Um den künstlerischen Prozess nicht zu behindern, sieht keiner der vom Bühnenverein für das künstlerische Personal abgeschlossenen Tarifverträge ein definitives Ende einer Bühnenprobe vor. Ein Mitbestimmungsrecht des Personal- oder Betriebsrats wäre ein Eingriff in die künstlerische Arbeit und ein Beispiel für die fortschreitende Bürokratisierung der Kunst. Die Verfassungsbeschwerde soll einer zunehmenden Tendenz entgegenwirken, durch gesetzliche Regelungen und zu enge Gesetzesinterpretationen die künstlerischen Spielräume der Theater immer weiter einzuschränken.
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