Mitglieder-Rundbrief des Bundesvorsitzenden Ulrich Weigeldt
(Berlin) - Mitglieder-Rundbrief des Bundesvorsitzenden des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt:
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, dass wir die Politik überzeugen konnten, im Fairen-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) keine weiteren Bestimmungen im Zusammenhang von Diagnosekodierung und Honorarabrechnung einzufügen. Auch wenn beispielsweise die Ärzte Zeitung es nicht verstanden hat und unkorrekt vermeldet, bleibt es bei dem Grundsatz aus dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), dass es kein Geld für Diagnosen gibt. Dies haben wir ausdrücklich begrüßt! Wir verdienen unser Honorar durch unsere Leistungen, die wir durch eine korrekte Diagnosekodierung plausibilisieren. Dies müssen wir auch, sonst gibt es kein Honorar.
Ganz klar: Wir wollen eine angemessene Honorierung unserer Arbeit, nicht Bestechungsgelder für Upcoding, um Krankenkassen zu höheren Zuweisungen aus dem RSA zu verhelfen! Die unselige Diskussion mit dem unbewiesenen Vorwurf von Manipulationen in den Praxen sollte damit ein Ende haben!
Die jetzt bestehende Klarheit im Gesetz stärkt uns in den HZV-Verträgen wie auch in den Verträgen nach § 140a SGB V für die besondere Versorgung. Wir hören immer wieder von "Angeboten", man möge die Abrechnungen für die KV aber auch die HZV einsenden, um diese dann zu "optimieren". Abgesehen von datenschutzrechtlichen Bedenken ist das auch in Bezug auf die Abrechnung rechtlich fragwürdig. Das geschäftliche Interesse solcher Angebote liegt ja auf der Hand - kostenfrei Daten sammeln. Sie wissen nicht, was dann neben der "Optimierung" noch mit Ihren Abrechnungsdaten passiert. Also: Cave!
Auch der Wunsch einiger PVS-Anbieter, Daten aus Ihrer Praxis zu bekommen, um Ihnen zu "helfen", ist aus geschäftlicher Sicht der Anbieter nachvollziehbar, aber außerordentlich problematisch. Haben die Patienten dieser Datenübermittlung zugestimmt? Können sie nachvollziehen, was mit ihren Daten passiert, wo sie landen, wer sie sieht. Wie funktioniert die "Anonymisierung"? Kann ein Patient sein Einverständnis wirkungsvoll widerrufen? Inwieweit diese Daten auch genutzt werden, um Erkenntnisse über Ihre Praxis zu erhalten und ggf. anderweitig zu verwenden, wissen Sie nicht. Auch hier können wir nur warnen!
In etlichen Gesprächen mit Vertretern verschiedener politischer Parteien, wie auch mit Gesundheitsminister Spahn, haben wir deutlich gefordert, Strafzahlungen für Kolleginnen und Kollegen auszusetzen, die von der TI nicht überzeugt sind und sich an diese deshalb auch nicht anschließen. Wir halten den Ansatz in unserem mit der TK verhandelten und abgeschlossenen HZV-Vertrag für richtig, diejenigen, die sich anschließen, nicht auf den Kosten allein sitzen zu lassen!
Wir haben klar argumentiert, dass für uns die Sicherheit im Vordergrund steht, aber vor allem auch, dass die Praxis nicht durch mehr Aufwand und Bürokratie belastet werden darf. Wenn die Zeit für die Behandlung unserer Patienten zugunsten bürokratischer und fachfremder Themen verbraucht wird, laufen wir in die komplett falsche Richtung!
Herzliche Grüße,
Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender"
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hausärzteverband e.V.
Christian Schmuck, Leiter Kommunikation
Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin
Telefon: (030) 88714373-35, Fax: (030) 88714373-40
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Gebührenordnung für Ärzte - Stärkung der sprechenden Medizin steht im Fokus
- Start der Honorarverhandlungen: Verbände fordern Ausgleich für steigende Praxiskosten - Tarifsteigerungen bei MFA müssen voll berücksichtigt werden
- KI in der Hausarztpraxis - Hausärztinnen- und Hausärzteverband legt Positionspapier vor