Pressemitteilung | Bundesverband der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS-DGV) - Bundesgeschäftsstelle

Mittelstand fordert Änderungen bei Insolvenzverfahren / Sechs Vorschläge für einen "besseren Weg durch die Pleite"

(Berlin) - Anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen zu Unternehmensinsolvenzen fordert der Bundesverband der Selbständigen (BDS) deutliche Änderungen an Gesetzen und Vorschriften zur Insolvenz. BDS-Präsident Rolf Kurz erklärt hierzu: "Hauptziel ist, die zweite Chance - also eine erneute Selbstständigkeit - zu ermöglichen. Bislang erschwert die deutsche Rechtspraxis einen Neustart massiv. Aufgrund der 100-prozentigen Pfändung kommen Unternehmer - anders als etwa in den USA - kaum wieder auf die Beine."

Kurz weiter: "Zudem müssen insolvente Unternehmer, die teilweise Jahrzehnte Steuern und Abgaben gezahlt haben, sozial besser gestellt werden. Viele Selbstständige stehen - im Gegensatz zu vielen 'Sozialhilfegruppen' - ohne Krankenversicherung da. Darüber hinaus wird bei einem Scheitern auch die Lebensversicherung gepfändet. Pleitiers werden so zum Sozialfall."

Der BDS hat sechs Forderungen aufgestellt, Vorschriften und Gesetze "rund um die Insolvenz" einfacher und sozialer zu gestalten. Damit hätten es vor allem jene Selbstständige leichter, die wieder ein Geschäft aufmachen wollen. Unternehmen im zweiten Anlauf arbeiten im Durchschnitt genauso gut oder schlecht wie Firmen der "ersten Generation":

- Insolvente Selbstständige ohne Krankenversicherung müssen von einer Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden - so wie ALG II-Empfänger. Bislang können selbst Unternehmer, die jahrzehntelang Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung waren, nach einer Kündigung nicht mehr dorthin zurückkehren. Eine private Krankenversicherung können sie sich meist nicht leisten.

- Die 100-prozentige Pfändung muss abgeschafft werden. In anderen Ländern wird eine Pfändung einfach hergestellt: Der Schuldner darf 60 Prozent von dem behalten, was er erwirtschaftet, 40 Prozent muss er abgeben. Insolventente haben so einen höheren Anreiz zur eigenen Grundversorgung und können auch besser für ihr Alter vorsorgen. Zudem würden Gläubiger mehr Geld bekommen, da der Selbstständige wieder Startkapital für ein neues Geschäft hat.

- Insolvenzverwalter müssen bei "kleinen Aufträgen" besser bezahlt werden: Bislang erhalten sie eine niedrige Pauschale für das Bearbeiten kleiner Insolvenzen. Sie konzentrieren sich daher auf die größeren Fälle und vernachlässigen die anderen. Oft findet keine Kommunikation mehr statt - mit fatalen Auswirkungen: Insolvente können keine Geldgeschäfte mehr führen.

- rechtliche Sicherheit für Selbständige: Die Arbeit der Insolvenzverwalter muss stärker überprüft werden.

- Gehälter für Mitarbeiter müssen Vorrang haben vor Steuerzahlungen: Viele Einzelunternehmer bezahlen kurz vor Anmeldung der Insolvenz die Gehälter ihrer Mitarbeiter - aber die Lohnsteuer und Sozialversicherung nicht. Sie kommen als Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nach. Gesetzlich wird aber eine Nichtleistung der Lohnsteuer und der Sozialversicherung als strafbare Handlung gewertet, während eine Nichtzahlung der Gehälter nur weitere Gläubiger schafft.

- Finanzämter müssen bei Steuerforderungen Spielräume nutzen, um Pleiten zu verhindern: Bei Liquiditätsengpässen stimmen Finanzämter meist nicht einer Ratenzahlung oder Stundung zu - sie vollstrecken die Forderung gleich. Folge: Die Firma ist sofort pleite und kann den geforderten Betrag erst recht nicht erbringen. Oft haben Sachbearbeiter Angst, etwas falsch zu machen; Finanzämter verfügen jedoch über Spielräume, die sie häufiger nutzen müssen. Sie sollen nicht Insolvenzverschleppung begünstigen, aber bei Rettungschancen flexibler sein - wie andere Gläubiger auch.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS-DGV), Bundesgeschäftsstelle Platz vor dem Neuen Tor 4, 10115 Berlin Telefon: 030/2804910, Telefax: 030/28049111

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