Pressemitteilung | IHK - Industrie- und Handelskammer - Bremen und Bremerhaven / Handelskammer Bremen
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Mittelstandsförderungsgesetz für das Land Bremen / Wichtiger Schritt zur Stärkung des Job- und Wachstumsmotors Mittelstand

(Bremen) - Mehr als 95 Prozent der bremischen Unternehmen gehören dem Mittelstand an. Sie werden künftig vom Mittelstandsförderungsgesetz profitieren, das heute (25. Januar 2006) in der Bremischen Bürgerschaft in erster Lesung beschlossen und von Handelskammer-Präses Dr. Patrick Wendisch und Wirtschaftssenator Jörg Kastendiek sowie den Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsparteien in der Bürgerschaft, Hartmut Perschau (CDU) und Dr. Carsten Sieling (SPD), im Haus Schütting vorgestellt wurde. Dieses Gesetz ist Teilergebnis der Mittelstandsenquête, deren Ziel die Verbesserung der Situation des Mittelstandes in Bremen ist.

Präses Dr. Wendisch sagte: „Durch das Mittelstandsförderungsgesetz erhalten die in den vergangenen Jahren entwickelten Grundsätze der Mittelstandsförderung und das Instrumentarium der bremischen Mittelstandspolitik ein Höchstmaß an Klarheit und Verbindlichkeit. Durch dieses Gesetz wird neue Bürokratie verhindert, es wird dem Wachstums- und Jobmotor Mittelstand Schwung geben.“ Bremen könne sich damit als besonders mittelstandsfreundlicher Standort profilieren.

„Ein Mittelstandsförderungsgesetz für Bremen war schon lange überfällig“, sagte Senator Kastendiek: „Für den Wirtschaftsstandort bedeutet es jedoch nur den ersten Schritt“, so der Senator, „das Gesetz bietet eine gute Grundlage, um die berechtigten Interessen des Mittelstands aufzunehmen. Es müssen aber weitere Maßnahmen ergriffen werden – unter anderem zum Bürokratieabbau –, um die Rahmendingungen weiter zu verbessern.“

Präses Dr. Wendisch und Senator Kastendiek wiesen insbesondere auf die so genannte Mittelstandsklausel hin. Danach muss jede neue Rechtsvorschrift insbesondere auf ihre Auswirkungen auf den Mittelstand überprüft werden. Die Marschrichtung, so Präses Dr. Wendisch, müsse generell heißen, nur das zu regeln, was unbedingt geregelt werden muss.

Die Einführung einer Verfallsfrist für Vorschriften zwinge den Gesetzgeber, seine Normsetzung kontinuierlich zu überprüfen. Präses Dr. Wendisch: „Beides – Mittelstandsklausel und Verfallsautomatik – sind wirksame Instrumente, um bestehende Bürokratie abzubauen und den Aufbau neuer Bürokratie zu verhindern.“ Als positiv bewertete er außerdem den Passus zu den Standortkosten: „Bei den Standortkosten müssen wir stärker als bisher das regionale Umfeld im Auge behalten.“

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Perschau betonte die Bedeutung des Mittelstandes für den Wirtschaftsstandort Bremen. Diese Unternehmen stellten den größten Anteil der Beschäftigen und bildeten weit überdurchschnittlich aus. Perschau: „Entscheidend ist daher, dass sich Bremen eindeutig positioniert und auf die besondere Entwicklung des Mittelstandes mit zeitgemäßen Förderprogrammen reagiert. Das Land muss sich nach innen wie nach außen offensiv und nachhaltig zu dem herausragenden Stellenwert bekennen, den der Mittelstand in unserer Politik einnimmt.“ Vom Mittelstandsförderungsgesetz werde ein positives Signal im Standortwettbewerb ausgehen.

Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Sieling begrüßte das Mittelstandsförderungsgesetz: „Dieses Gesetz ist die Bekräftigung unserer bisherigen erfolgreichen Mittelstandspolitik und bedeutet eine Verpflichtung für die Zukunft.“ Die SPD-Fraktion lege allerdings Wert darauf, dass Entbürokratisierung nicht Liberalisierung beispielsweise bei den Arbeitnehmerschutzrechten bedeute: „Die engagierte Unterstützung des Staates für den Mittelstand entbindet kleine und mittlere Unternehmen nicht von ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Fachkräften“, sagte Dr. Sieling.

Quelle und Kontaktadresse:
Handelskammer Bremen Dr. Stefan Offenhäuser, Referent, Public Relations Am Markt 13, 28195 Bremen Telefon: (0421) 36370, Telefax: (0421) 3637299

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