Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Hauptgeschäftsstelle

Mobile Raumluftreiniger können Fensterlüftung nicht ersetzen

(Berlin) - Mobile Raumluftreiniger sind in Innenräumen nur als ergänzende Maßnahme sinnvoll, um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu verringern. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Zum Schutz vor infektiösen Aerosolen können mobile Raumluftreiniger zudem nur unter bestimmten Randbedingungen beitragen. Sie können die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster nicht ersetzen, wie sie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" fordern. Sie bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im Nahbereich.

Unternehmen und Einrichtungen, die mobile Raumluftreiniger beschaffen möchten, sollten nur geeignete Geräte auswählen. Eine Hilfestellung für Anschaffung und Betrieb solcher Geräte wird derzeit von der DGUV erarbeitet. Eine einführende Information zum Thema finden Sie hier:
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_410185.jsp

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Glinkastr. 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 288763800, Fax: (030) 288763808

(cl)

NEWS TEILEN: