Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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Modellhafte #Tarifregelungen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen im #Bundestag unterschrieben

(Berlin) - Eine umfassende Regelung zur Entlastung von Beschäftigten, die Angehörige pflegen müssen, konnte in einem gestern mit der Fraktion DIE LINKE unterzeichneten Tarifvertrag mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vereinbart werden. Darin enthalten sind Regelungen zur Freistellung, zu zusätzlichem Urlaub und Fortbildungsmaßnahmen.

ver.di konnte darin 15 Tage bezahlte Arbeitsfreistellung über den gesetzlichen Anspruch hinaus vereinbaren, damit die Pflege zum Beispiel nach einer Entlassung der Angehörigen aus dem Krankenhaus oder der Reha gut organisiert werden kann. Dazu erklärt Wolfgang Pieper, zuständig im ver.di-Bundesvorstand für Bund, Länder und Kommunen: "Die vereinbarte Entastung geht deutlich über die gesetzlichen Vorschriften hinaus und ist beispielhaft für den öffentlichen Dienst." Das tarifliche Vereinbaren eines solchen Modells sei umso wichtiger, als Arbeitgeber immer wieder fragten, ob es Muster oder Modelle für von Beschäftigten eingeforderte Verbesserungen gäbe.

"Mit einer Ausweitung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld, einem höheren Urlaubsanspruch für Pflegepersonen sowie der Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen haben wir mit unserem Tarifpartner ver.di Maßnahmen zur Erleichterung der Pflege von Angehörigen ergriffen," so Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. "Das ist ein guter Abschluss, den unsere guten, motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch verdienen und ich denke, dass wir alle davon profitieren werden."

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Pressestelle Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 6956-0, Fax: (030) 6956-3001

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