MoMiG macht das GmbH-Recht konkurrenzfähig in Europa
(Berlin) - Der Bundestag wird morgen (26. Juni 2008) das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) verabschieden.
Der Deutsche Richterbund begrüßt die umfassende Reform des deutschen GmbH-Rechts. Sie modernisiert das Recht der GmbH und macht das Erfolgsmodell des deutschen Gesellschaftsrechts konkurrenzfähig in Europa. Die neue Unternehmergesellschaft bietet Personen mit geringem Eigenkapital die Möglichkeit, ohne den Zwang zum Ausweichen auf ausländische Rechtsformen in Deutschland eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung zu gründen.
Die Unternehmergesellschaft ist der richtige Schritt, um Existenzgründern und sonstigen Gewerbetreibenden ein attraktives Angebot innerhalb der deutschen Rechtsordnung anzubieten, so die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Brigitte Kamphausen.
Der Gesetzgeber hat auf die Herabsetzung des Stammkapitals der GmbH verzichtet. Damit bleibt die bewährte Seriositätsschwelle der GmbH von 25.000 Euro Stammkapital erhalten. Der Verzicht der Absenkung ist durch die Einführung der Unternehmergesellschaft, bei deren Gründung kein Stammkapital vorhanden sein muss, kompensiert worden. Die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft werden allerdings verpflichtet, eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist, bis das Stammkapital der Gesellschaft das Mindeststammkapital der GmbH erreicht. Diese Pflicht zur Thesaurierung stellt sicher, dass eine mit keinem oder einem geringen Stammkapital gegründete Unternehmergesellschaft kontinuierlich eine stetig wachsende Eigenkapitalausstattung erreicht.
Hierdurch werden sowohl die Interessen der Gründer einer Gesellschaft als auch die Interessen der Gläubiger in einen angemessenen Ausgleich gebracht, erklärte Kamphausen.
Uneingeschränkt begrüßt wird auch die Einführung des Musterprotokolls bei Gründungen einer GmbH oder Unternehmergesellschaft. Zwar ist auch bei einer solchen Standardgründung die notarielle Beurkundung erforderlich, jedoch hat der Gesetzgeber diese Art der Gründung sehr kostengünstig ausgestaltet.
Die notarielle Beurkundung wird auch künftig wirtschaftlich und rechtlich unerfahrene Personen davor schützen, eine Gesellschaft mit für sie unübersehbaren Risiken und Kostenfolgen zu gründen, so Kamphausen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)
Pressestelle
Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525
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