Pressemitteilung | (BVR) Bundesverband Regie e.V.

Morgiger 1. Februar ist ein dunkler Tag für Theater- und Filmschaffen(de) in Deutschland

(München) - Am 1. Februar läuft nach Information vom Bundesverband Regie (BVR) eine Übergangsregelung aus dem Hartz-III-Paket aus, womit ab diesem Zeitpunkt die meisten Theater- und Filmschaffenden aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I fallen. Ab dem Stichtag bewilligen die Arbeitsagenturen das Arbeitslosengeld unter neuen Voraussetzungen, die für die meisten Theater- und Filmschaffende nicht mehr zu erreichen sind.

Der Gesetzgeber hatte es versäumt, bei den Hartz-Gesetzen eine kulturadäquate Regelung zu treffen. Nach Auskunft des BVR wirken sich die künstlergefährdenden Neuregeln jedoch nicht sofort mit dem Stichtag aus, da die während der dreharmen Winterzeit ausgestellten Arbeitslosengeldbescheide zunächst ihre Gültigkeit behalten. Sobald jedoch ein neuer Bescheid beantragt wird, wird dieser nach den neuen Voraussetzungen beurteilt und daher in der Regel negativ ausfallen.

Nach Ansicht von BVR-Geschäftsführer Steffen Schmidt-Hug wird das böse Erwachen im herannahenden Frühjahr kommen, wenn die Filmschaffenden nach der ersten Filmproduktion zurückkehren und dann feststellen müssen, dass sie trotz Zahlung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung keine Unterstützung für die beschäftigungslosen Zeiten mehr erhalten. Dieser systematische Ausschluss der Kulturschaffenden wird wohl auch zu einem verfassungsrechtlich bedenklichen Zustand führen. Der BVR appelliert daher nochmals dringlich an den Gesetzgeber, die künstlerdiskriminierenden Sonderregeln der Hartz-Gesetze zu korrigieren und, wie in der Schweiz, eine kulturadäquate Regelung zu schaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband Regie e.V. Pressestelle Brienner Str. 52, 80333 München Telefon: (089) 34019109, Telefax: (089) 34019110

(sk)

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