Nach Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Bundesgerichtshof: BTE fordert sofortige Abschaffung der Sonderregelung für verkaufsoffene Sonntage am Zweibrücken Fashion Outlet
(Berlin) - Mit Beschluss vom 03. Juni 2026 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Rechtsverfahren Modehaus Jakob Jost GmbH gegen Betty Barclay Group die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision des Urteils des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 23. Oktober 2025 (Az.: 4 U 202/21) final zurückgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Entscheidung wirkt sich nicht nur unmittelbar auf die beklagte Betty Barclay Group aus, sondern entfaltet mittelbar faktische Wirkung für alle Händler, die im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) Geschäfte betreiben. Der BTE hat das Verfahren von Anfang an begleitet.
Mit dem Beschluss des BGH ist die Verordnung, die dem ZFO neben den vier anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntagen zwölf weitere Sonntagsöffnungen zu Ferienzeiten erlaubt, nunmehr endgültig vom Tisch. Bekanntlich hatte der BGH im Juli 2023 bereits entschieden, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im ZFO entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG Zweibrücken sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattgefunden hat. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft und angepasst werden.
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatiert: „Nunmehr ist die letzte Patrone des ZFO verschossen und die jahrelange, mehr als dubiose Öffnungspraxis muss beseitigt werden. Wir fordern die neue rheinland-pfälzische Landesregierung nochmals auf, die entsprechende Durchführungsverordnung unverzüglich aufzuheben. Vor dem Hintergrund des aktuellen BGH-Beschlusses erwarten wir zudem, dass ab sofort sämtliche Geschäfte des ZFO an Feriensonntagen geschlossen bleiben. Sollte dies nicht geschehen, werden wir uns gezwungen sehen, die Einhaltung der Rechtslage durch weitere geeignete rechtliche Schritte sicherzustellen. Dies kann bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzforderungen führen.“
Quelle und Kontaktadresse:
BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren, Weidendamm 1A, 10117 Berlin, Telefon: 030 7262 5195
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