Nach Aus für 1.000-Euro-Prämie: Selbständige fordern einmaligen Freibetrag bei der Einkommensteuer
(Saarbrücken/Berlin) - Nach dem vorläufigen Aus für die geplante 1.000-Euro-Entlastungsprämie fordert der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. eine einfachere und gerechtere Lösung. Aus Sicht des ESD sollte die Entlastung nicht über eine arbeitgeberabhängige Sonderzahlung erfolgen, sondern über einen einmaligen Freibetrag bei der Einkommensteuer.
Die gescheiterte Prämie hätte ausschließlich über Arbeitgeber ausgezahlt werden können. Damit wären Soloselbständige, Freiberufler sowie Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen strukturell außen vor geblieben, obwohl auch sie unter steigenden Kosten, Kaufkraftverlusten und wirtschaftlicher Unsicherheit leiden.
„Eine Entlastung, die nur funktioniert, wenn jemand einen Arbeitgeber hat, greift zu kurz. Selbständige tragen dieselben Preissteigerungen wie alle anderen. Zusätzlich tragen sie Betriebskosten, Liquiditätsrisiken und Verantwortung für ihre Unternehmen. Entlastung darf deshalb nicht am Erwerbsstatus scheitern“, erklärt Timo Lehberger, Präsident des ESD.
Der ESD fordert deshalb einen einmaligen Freibetrag bei der Einkommensteuer. Dieser würde nicht an ein Arbeitsverhältnis anknüpfen, sondern steuerlich wirken und damit Beschäftigte, Selbständige, Freiberufler sowie Inhaber von Personenunternehmen gleichermaßen berücksichtigen.
„Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Einkommensteuer faktisch die zentrale Unternehmenssteuer. Wer kleine Betriebe und Selbständige kurzfristig entlasten will, muss genau dort ansetzen. Ein Freibetrag wäre klarer, gerechter und weniger bürokratisch als eine Prämie, die Selbständige strukturell ausschließt“, so Lehberger.
Der Verband fordert Bund und Länder auf, bei den nun diskutierten Alternativen zur gescheiterten Prämie die Selbständigen von Beginn an einzubeziehen.
„Selbständige dürfen bei Entlastungen nicht immer erst nachträglich mitgedacht werden. Die richtige Antwort auf das Scheitern der 1.000-Euro-Prämie ist ein einfacher steuerlicher Freibetrag, der Beschäftigte und Selbständige gleichermaßen erreicht“, erklärt Lehberger abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. - Bundesgeschäftsstelle, Betzenstr. 9, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681 38 75 68 7-0
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