Nachbesserungsbedarf bei Vorschlägen des Bundesverkehrsministeriums zur Lkw-Maut
(Berlin) - Das Bundesministerium für Verkehr möchte mautrechtliche Vorschriften ändern. Die UNITI meldet in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften Nachbesserungsbedarf an.
Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass nicht nur batterieelektrische Fahrzeuge und solche mit Brennstoffzelle als „emissionsfrei“ gelten und damit mautfrei gestellt werden, sondern auch bestimmte Verbrenner, wenn ihr Energieträger kein CO2 oder nur geringe CO2-Anteile aus Hilfsstoffen freisetzt. Damit können bislang Lkw mit Wasserstoff-Verbrennungsmotor als emissionsfrei eingestuft werden und von der Mautfreiheit profitieren. Gemäß dem vorliegenden Referentenentwurf soll die Mautfreiheit für Wasserstoff-Verbrenner zukünftig allerdings entfallen. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Das ist unplausibel und baut grundlos eine neue Nutzungshürde auf, die einen klimafreundlichen Technologiepfad für Lkw-Antriebe ausbremst, bei dem deutsche Hersteller weltweit Innovationsführer sind.“
Derzeit profitieren allein lokal „emissionsfreie“ Antriebe von einer Befreiung vom Mautteilsatz für „Kosten infolge verkehrsbedingter CO2-Emissionen“. Die Nutzung erneuerbarer, nicht-fossiler Kraftstoffe wird dagegen nicht berücksichtigt. E-Lkw etwa, die mit fossilem Netzstrom geladen werden, sind vollständig mautbefreit, während Lkw, die mit HVO-Diesel betankt werden, der CO2-Emissionen bei der Fahrt um bis zu 90 Prozent mindert, die vollständige Maut inklusive des CO2-Mautteilsatzes tragen müssen. UNITI hat die geplante Gesetzesänderung genutzt, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen und die Bundesregierung aufgefordert, auf Brüsseler Ebene tätig zu werden und sich für eine technologieoffene Ausgestaltung der Eurovignetten-Richtlinie einzusetzen. „Sonst wird eine Chance vergeben, die Treibhausgasminderung durch Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe wie HVO bei den Fahrzeugflotten der Gütertransportunternehmen anzureizen“, betont Elmar Kühn von UNITI.
Begrüßenswert findet UNITI dagegen, dass die Maut zukünftig auch „teilautomatisch“ via App beglichen werden kann. Für Fahrzeuge etwa, die nur ausnahmsweise auf Autobahnen oder Bundesstraßen unterwegs sind und für die der Einbau einer On-Board Unit wirtschaftlich nicht darstellbar ist, könnte die Maut dann via App bezahlt werden. Der Kosten- und Verwaltungsaufwand für Unternehmen im Logistikbereich, dazu zählen auch Flotten des mittelständischen Energiehandels, würde so reduziert.
Quelle und Kontaktadresse:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., Alexander Vorbau, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jägerstr. 6, 10117 Berlin, Telefon: 030 755414-300
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