Nachhaltige Raumentwicklung wird bewahrt / bdla begrĂĽĂźt Entwurf des neuen Raumordnungsgesetzes. Nachbesserung im Detail notwendig
(Berlin) - Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatte im Februar 2008 den Entwurf des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes vorgelegt. In der Verbändeanhörung zum Gesetz am 2. April 2008 in Berlin stellte der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten seine Position dazu vor. Mit dem Entwurf sieht der bdla die Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung und die Kontinuität der Raumordnung sowohl auf Landes-, als auch auf regionaler Ebene bewahrt und angemessen weiter entwickelt.
Aus Sicht des Berufsverbandes ist besonders begrüßenswert, dass das Ministerium auch dieses Gesetzgebungsverfahren mit Hilfe eines Planspiels darauf überprüfen will, ob die Neuregelungen praktikabel, problemadäquat und wirksam sind.
In Teilen des Gesetzentwurfs besteht jedoch aus Sicht des bdla noch die Notwendigkeit, die Zielsetzungen zu präzisieren und hinsichtlich der Anforderungen der Planungspraxis zu optimieren. Dies betrifft die neu gefassten Grundsätze der Raumordnung, das Zielabweichungsverfahren und die Steuerungswirkung der Raumordnung, das Verhältnis von Landschafts- und Regionalplanung sowie die modifizierten Regelungen zur Umweltprüfung.
Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten wird nun – aufbauend auf der eigenen StellungÂnahme und den Erkenntnissen der Verbändeanhörung – das Gesetzgebungsverfahren begleiten und insbesondere das Gespräch mit den Berichterstattern der Regierungsfraktionen suchen.
Die Stellungnahme des bdla finden Sie unter http://www.bdla.de/pdf/bdla_stellungnahme_zum_referentenentwurf_GeROG_2008.pdf.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDLA)
Pressestelle
Köpenicker Str. 48/49, 10179 Berlin
Telefon: (030) 2787150, Telefax: (030) 27871555
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