Pressemitteilung | BDBe - Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.

Nachhaltigkeitsvorschriften für Bioethanol in Kraft getreten

(Berlin) - Seit dem Jahreswechsel gelten die Nachhaltigkeitsvorschriften der Erneuerbare Energien-Richtlinie für Biokraftstoffe. Somit darf ab sofort nur noch Bioethanol mit einem amtlich kontrollierten Nachhaltigkeitszertifikat zu Benzin beigemischt werden. Alle deutschen Bioethanol-Anlagen erfüllen die Nachhaltigkeitsanforderungen.

Hersteller sind vorbereitet
"Die deutsche Bioethanolwirtschaft befürwortet die Nachhaltigkeitsanforder¬ungen, die sicherstellen, dass Bioethanol unabhängig von seiner Herkunft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet", erklärt Dietrich Klein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft BDBe, anlässlich des In-Kraft-Tretens der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe zum Jahreswechsel. "Die Hersteller sind vorbereitet: Alle großen deutschen Bioethanolanlagen haben die Audits abgeschlossen und liefern bereits zertifiziert nachhaltiges Bioethanol."

Regenwaldschutz und CO2-Reduktion
Die EU-Nachhaltigkeitsvorschriften stellen sicher, dass nur solches Bioethanol zum Einsatz kommt, das die Treibhausgasemissionen erheblich vermindert und nicht von ökologisch wertvollen Flächen stammt. Dies bedeutet unter anderem, dass für Bioethanol kein Regenwald gerodet werden darf und seine CO2-Emissionen mindestens um 35 Prozent geringer sein müssen als bei Benzin.

Deutsche Anlagen übertreffen EU-Vorgaben
Der BDBe weist darauf hin, dass heimisches Bioethanol schon heute in höherem Maße zum Klimaschutz beiträgt als von der EU gefordert: "Die CO2-Einsparung mit Bioethanol aus deutscher Erzeugung liegt mit ca. 50 Prozent deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert. In den nächsten Jahren wird die CO2-Einsparung wegen technologischer Fortschritte in den Bioethanolanlagen auf ca. 70 Prozent steigen", so BDBe-Geschäftsführer Klein.


EU-Richtlinie Erneuerbare Energien
Hintergrund für die Zertifizierung ist die EU-Richtlinie Erneuerbare Energien (2009/28/EG). Sie legt die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Biokraft-stoffen fest und wurde mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung in deutsches Recht umgesetzt. In Deutschland existieren derzeit mit REDcert und ISCC zwei von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannte Zertifizierungssysteme.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) Pressestelle Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: (030) 30129530, Telefax: (030)

(mk)

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