Naturheilärzte reichen Verfassungsbeschwerde gegen den Wegfall nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel ein
(Freudenstadt) - Vier Ärzte für Naturheilverfahren, Homöopathie und Anthroposophische Medizin haben beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den Wegfall der Erstattungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus den Bereichen Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophische Medizin durch das GMG eingereicht. Die Ärzte machen geltend, dass dieser Wegfall für sie als Ärzte der besonderen Therapierichtungen in verfassungswidriger Weise in ihre grundrechtlich verbürgte Berufsfreiheit eingreift. Zudem sei der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt, da die Vertragsärzte der besonderen Therapierichtungen im Vergleich zu "normalen" Kassenärzten ohne eine sachliche Rechtfertigung nachhaltig belastet werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin e.V.
Am Promenadenplatz 1, 72250 Freudenstadt
Telefon: 07441/918580, Telefax: 07441/9185822
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