Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

Nebel über dem Schilderwald / Verwirrung um die ab 1. September geltenden Änderungen der StVO / Verkehrszeichen werden nicht sofort abgeschafft, gelten 10 Jahre weiter / Verbesserungen für Inline-Skater und Fahrradfahrer

(Frankfurt am Main) - Der Automobilclub von Deutschland (AvD) beobachtet wachsende Verwirrung rund um die ab 1. September 2009 geltenden Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Rahmen der Novelle sollen unter anderem einige Verkehrszeichen gestrichen werden. Da nur die wenigsten gänzlich vom Straßenrand verschwinden werden, bezweifelt der AvD jedoch, dass sich der deutsche Schilderwald so merkbar lichten wird.

"Eisglätte" und "Steinschlag" werden verlagert

Aus dem Regelkatalog der Verkehrszeichen (Anlagen zu §§ 40-43 StVO) gestrichen werden mit dem 1. September 2009 beispielsweise die Gefahrenzeichen, die vor Eisglätte, Splitt/Schotter, Steinschlag, Flugbetrieb oder Tieren warnen. Der AvD weist darauf hin, dass die Symbole - wie Schneeflocke oder Flugzeug - jedoch als "Sinnbilder" erhalten bleiben (§39, Abs. 8). Dementsprechend können sie auch in Zukunft an Gefahrenstellen angeordnet werden - als Zusatzzeichen auf weißem Grund mit schwarzem Rand. Die Straßenverkehrsbehörden sind aber angehalten, nun intensiver zu prüfen, ob und wo die Verkehrszeichen aufgestellt werden.

Schilder gelten 10 Jahre weiter

Ersatzlos gestrichen werden u.a. die besonderen Gefahrenzeichen Nr. 150 und Nr. 153, die auf einen beschrankten Bahnübergang hinweisen. An ihre Stelle treten die Zeichen 151 und 156, auf denen ein herannahender Zug abgebildet ist. Damit wird der Schilderwald übersichtlicher und vereinfacht, was der AvD begrüßt. Ein weiteres Beispiel dafür ist, dass das ergänzende Einbahnstraßen-Schild Nr. 353 nun ebenfalls wegfällt. Es wird jedoch noch lange Zeit dauern, ehe die aus der StVO entfernten Schilder tatsächlich aus dem Straßenbild verschwinden. Bereits aufgestellte sollen 10 Jahre weiter gelten.

Zusatzzeichen für Inline-Skater

Inline-Skater und Rollschuhfahrer dürfen sich ab dem 1. September auf einige Verbesserungen freuen. Für sie wurde ein neues Zusatzzeichen geschaffen und dort wo dies angebracht wird, dürfen sie sich in Zukunft auch auf Radwegen, Fahrradstraßen oder am Fahrbahnrand fortbewegen. Allerdings mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr. Skater müssen Fahrzeugen und Fahrrädern zudem das Überholen ermöglichen.

Begleitet werden das neue Zeichen und die geänderte StVO von einer neuen Bußgeldkatalog-Verordnung. Wer etwa beim Inlineskaten Fahrbahn oder Radweg unzulässig benutzt oder auf den neu markierten Strecken keine besondere Rücksicht auf den übrigen Verkehr nimmt, muss 10 Euro zahlen - bei Gefährdung 20 Euro.

Radeln gegen die Einbahnstraße vereinfacht

Zudem werden mit der Novelle der StVO die Anforderungen zur Öffnung der Einbahnstraßen für den gegengerichteten Fahrradverkehr vereinfacht. Beispielsweise ist nun nicht mehr vorgeschrieben, dass die Fahrbahn mindestens drei Meter breit sein muss. Dies wurde durch die Formulierung "ausreichende Begegnungsbreite" ersetzt, so dass die Behörden nun mehr Spielraum haben. Der AvD empfiehlt jedoch, nur in besonderen Ausnahmefällen und nur sofern Ausweichmöglichkeiten bestehen Einbahnstrassen, die schmäler als drei Meter sind, freizugeben. Zu begrüßen ist nach Ansicht des AvD das neue Schild "Durchlässige Sackgasse" (Nr. 357). Dies zeigt an, dass es am Ende einer Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer weitergeht.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

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