Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro

"Nebelkerze": Vodafone-Deal mit Telefónica kein Freifahrtsschein für Übernahme von Unitymedia

(Berlin) - Vodafone hat der EU-Kommission heute Maßnahmen vorgeschlagen, um die Genehmigung für die geplante Übernahme der Kabelnetze der deutschen Liberty-Global-Tochter Unitymedia (aktiv in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) aus Brüssel zu erhalten. Unter anderem will Vodafone sein Kabelnetz nach erfolgter Übernahme für Telefónica Deutschland öffnen, um - so Vodafone - "noch mehr Breitband-Wettbewerb" zu erreichen.

Der BREKO bleibt bei seiner nachdrücklich geäußerten Warnung vor dem Zusammenschluss zwischen Vodafone und Unitymedia: Dieser würde zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs - und damit zu Nachteilen für Bürger und Unternehmen - führen. Zwar begrüßt der führende deutsche Glasfaserverband grundsätzlich Open-Access-Vereinbarungen - hier handelt es sich jedoch um einen "Exklusiv-Deal" zwischen zwei Großunternehmen. Daher ändert die heutige Ankündigung nichts an den negativen Auswirkungen der Übernahme in den Kabelmarkten sowie auf den "echten" Glasfaserausbau (FTTB / FTTH).

"Bei der heutigen Ankündigung von Vodafone handelt es sich um eine klassische Nebelkerze", kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Vielmehr würde sich die künftige Marktsituation sogar noch verschärfen, da der Kabelmarkt weiter abgeschottet wird. Man darf zudem nicht übersehen, dass es sich bei Vodafone und Telefónica um zwei de facto marktmächtige Mobilfunk-Unternehmen handelt, die diese Marktmacht auch auf Bündelangebote (mit Mobilfunk-Komponente) ausdehnen können."
In diesem Zusammenhang ist es spannend, dass die heutige Vereinbarung zwischen Vodafone und Telefónica noch während der laufenden 5G-Auktion bekanntgegeben wurde.

Auf dem "klassischen" Kabelmarkt hätte der Zusammenschluss insbesondere negative Auswirkungen auf den Markt für Verträge mit der Wohnungswirtschaft zur Versorgung von Endkunden (so genannter Gestattungsmarkt). Hier läge der Marktanteil von Vodafone künftig bei rund 75 Prozent. Dies würde - ungeachtet eines möglichen Netzzugangs für Telefónica - in den meisten Fällen auch ein Monopol in puncto Kabel-Internet bedeuten: Da in den Gestattungsverträgen meist entsprechende Exklusivitätsvereinbarungen zugunsten der Kabelanbieter vorhanden sind, kann die Wohnungswirtschaft keine weiteren Verträge - etwa mit regionalen TK-Anbietern für Glasfaseranschlüsse bis in den Keller des Gebäudes (FTTB) oder bis direkt in die Wohnungen (FTTH) - mehr vereinbaren.

Mindestens ebenso erheblich sind die negativen Effekte auf den Telekommunikationsmarkt - und hier insbesondere auf den Ausbau von reinen Glasfaseranschlüssen, also FTTB/FTTH-Netzen, in Deutschland. Bei einer gemeinsamen TK-Marktbeherrschung des künftigen Vodafone-Kabelnetzes inklusive Netzzugang von Telefónica und Deutscher Telekom verbleibt kaum mehr Potenzial für einen zukunftssicheren FTTB-/FTTH-Ausbau in diesen Gebieten. Dies würde vor allem lokal/regional tätige, mittelständische Unternehmen gefährden, die den Glasfaserausbau in der Praxis vorantreiben (82 Prozent der heute verfügbaren, reinen Glasfaseranschlüsse werden von den alternativen Netzbetreibern in Deutschland - mehrheitlich Mitgliedern des BREKO - gestellt). Für einen eigenwirtschaftlich realisierten, rentablen Glasfaserausbau bliebe somit praktisch kein Raum mehr. Die für Breitband-Internet ausgebauten Kabelgebiete würden so auf Jahre zur "Glasfaser-Diaspora".

Der BREKO sieht daher auch nach dem heute bekannt gewordenen "Deal" zwischen Vodafone und Telefónica keine Voraussetzungen für eine Genehmigung des geplanten Zusammenschlusses. BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers bleibt daher bei seinem klaren Fazit: "Die EU-Kommission muss die geplante Übernahme untersagen. Denn Zusammenschlüsse, durch die wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, sind mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren."

Sollte die EU-Kommission wider Erwarten eine Genehmigung ins Auge fassen, wäre es nach Auffassung des BREKO unabdingbar, dass langfristig mit der Wohnungswirtschaft laufende (Gestattungs-) Verträge ein Sonderkündigungsrecht erhalten, um hier auch Dritten - etwa lokal oder regional operierenden Netzbetreibern - Wettbewerb zu ermöglichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Marc Kessler, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-410, Fax: (030) 58580-412

(df)

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