Pressemitteilung | k.A.
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Netznutzer und Netzbetreiber befürchten deutliche Schwächen beim kommenden Gasnetzzugangsmodell

(Essen) – Die Bundesnetzagentur hat die Entwicklung eines Netzzugangsmodell als Wegbereiter für künftigen Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt auf einen guten Weg gebracht. Auf den letzten Metern ist dieser Prozess durch strukturkonservierende Forderungen bedauerlicherweise ins Stocken geraten. Die bisher positiven Ergebnisse, wie die vertikale Einbindung der nachgelagerten Netze, Einbeziehung virtueller Handelspunkte, Festschreibung eines Zwei-Vertragsmodells drohen nun entwertet zu werden, so die Einschätzung unabhängiger Gasanbieter, einer Vielzahl von Stadtwerken und der Erdgaskunden*. Es besteht die Gefahr, eine wirkliche Marktöffnung um weitere Jahre zu verzögern.

Notwendigkeit, Machbarkeit und Angemessenheit, diese Kriterien haben die Vorgaben des Gasnetzzugangsmodells zu erfüllen, um tatsächlich den gewünschten Wettbewerb anzustoßen. Während des Konsultationsprozesses haben sich hier vier entscheidende Punkte herausgebildet:

City-/Regio-Gate: Die ehemaligen Monopolverträge stehen dem fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb grundsätzlich entgegen. Die Vorteile der City-/Regio-Gate-Kunden – die saldierte Buchung auf der Basis des sogen. Gleichzeitigkeitsfaktors – müssten auch den Nicht-City-/Regio-Gate-Kunden bei der Buchung von Leitungskapazitäten zur Verfügung stehen. Die Gasmengen aller Kunden müssten also gemeinsam am City- bzw. Regio-Gate saldiert werden, um künstliche und daher überflüssige Kapazitätsengpässe zu vermeiden.

Altverträge: City-/Regio-Gate-Verträge beinhalten einen „Kombi“-Gaspreis, der sowohl den Preis für die Gaslieferung als auch den für die Netznutzung umfasst. Das neue Netzzugangssystem muss sicherstellen, dass aus den City-/Regio-Gate-Verträgen das Transportentgelt herausgerechnet und vom vorgelagerten Lieferanten rückerstattet wird. Sonst zahlten die Kunden doppelt.

Marktgebiete: Anders als in den Verhandlungen bereits festgestellt, droht sich die Anzahl der Marktgebiete zu erhöhen. Zu viele Marktgebiete zerstückeln den Markt und behindern dadurch den Wettbewerb.

Speichereinbindung: Die Einbindung der Speicher in die virtuellen Handelspunkte ist Grundvoraussetzung für diskriminierungsfreien Handel. Erdgasspeicher entlasten das Netz und optimieren den Lastfluss. Daher sind die hierdurch vermiedenen Netzkosten in den vorgelagerten Netzen mit in die Kostenwälzung einzubeziehen. Anderenfalls droht die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung und -behinderung.

Positiv bleibt festzuhalten: Das von der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit den oben genannten Verbänden entwickelte Netzzugangsmodell steht zur Anwendung bereit und wird künftig von einer nicht unerheblichen Anzahl von Netzbetreibern tatsächlich verwendet werden. Seine Überlegenheit für Wettbewerb und Versorgungssicherheit wird sich in der Praxis bestätigen.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Roland Schmied, Pressesprecher Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430

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