Pressemitteilung | Verband Wohneigentum e.V. (VWE)

Neue Chance für die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen / Verband Wohneigentum begrüßt die Bemühungen der Bundestagsfraktionen zugunsten der Hauseigentümer und des Klimaschutzes

(Bonn) - Es ist ein langes Ringen, doch nun scheint sich ein Durchbruch in der Streitfrage um die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden abzuzeichnen: Sowohl die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP als auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen in der morgigen Bundestagssitzung erreichen, dass sich die Bundesregierung um die Zustimmung der Länder zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bemüht. Am 30. Juni 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz, das aber am 8. Juli im Bundesrat am Widerstand der Länder scheiterte.

Die steuerliche Förderung von Sanierungen wäre das lang erwartete Bekenntnis der Bundesregierung zu dem selbstgesteckten Klimaziel, die Treibgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Und sie wäre endlich wieder ein positives Signal für Deutschlands Hauseigentümer. Denn die sind inzwischen so verunsichert, dass die Sanierungsrate 2011 im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte gesunken ist - laut Schätzung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). "Sollten die Bemühungen der Fraktionen Erfolg haben, wäre die steuerliche Absetzbarkeit ein einfaches, aber hochmotivierendes Instrument auf dem Weg in eine energieeffizientere Zukunft", so Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum.

In der Umsetzung der steuerlichen Regelungen erwartet der Verband Wohneigentum klare, nachvollziehbare Abschreibungsmöglichkeiten. Die zunächst geplante zehnjährige Abschreibung als Sonderausgaben bei Selbstnutzern beziehungsweise als Werbungskosten für Vermieter sollte spürbar ausfallen. Die Abschreibungsmöglichkeit sollte außerdem auch dann weiterlaufen, wenn eine ursprünglich selbstgenutzte Wohnung vermietet wird, aber auch umgekehrt, bei Selbstnutzung einer ehemals vermieteten Wohnung.

Vor allem müsste das Effizienzziel für die einzelne Haussanierung auf ein realistisches Niveau festgeschrieben werden. Zudem müsste dessen Nachweis problemlos durch einen Sachverständigen möglich sein. Aus Beratungsfehlern oder Baupfusch hingegen darf dem Eigenheimer kein steuerlicher Nachteil entstehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Wohneigentum e.V. Pressestelle Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn Telefon: (0228) 6046820, Telefax: (0228) 6046825

(cl)

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