Pressemitteilung | Photoindustrie-Verband e.V. (PIV)

Neue Domäne der Profifotografen: Multicopterfotografie - Das fliegende Auge

(Frankfurt am Main) - Auf der Suche nach der besonderen Perspektive gehen immer mehr Fotografen in die Luft. Jedoch nicht im wahrsten Sinne des Wortes, sie lassen lieber ihre Kamera fliegen und behalten vom Boden aus die Kontrolle über Flug- und Aufnahmegerät. Dank des technischen Fortschritts ist das Fotografieren und Filmen mithilfe von Drohnen - auch Multicopter genannt - zu einer relativ neuen und attraktiven Disziplin geworden. Denn die Fluggeräte sind erst seit wenigen Jahren so weit entwickelt, dass sie günstiger in der Anschaffung geworden sind und sich, dank modernster Stabilisierungselektronik, relativ einfach beherrschen lassen. Und selbst bei Problemen wie einer Funkverbindungsstörung oder falls der Akku zur Neige gehen sollte, fliegen viele Drohnen mit der Standard-Funktion "Return to home" zum Startpunkt zurück. Zeitgleich sind auch immer bessere und kompakter gebaute Kameras auf den Markt gekommen, die überwältigende Foto- und Filmaufnahmen aus schwindelerregenden Höhen ermöglichen.
Profifotografen springen auf den Trend auf

Viele Profifotografen haben diesen Trend bereits erkannt und die Drohnenfotografie in ihr Angebot mit aufgenommen. Andere haben als Quereinsteiger dieses Berufsfeld für sich entdeckt und sich gänzlich darauf spezialisiert. So wie Kai Erne aus Köln, der sich vor zwei Jahren als Drohnenfotograf selbstständig gemacht hat: "Es ist mein Traumberuf! Ich bin immer wieder aufs Neue fasziniert davon, die Welt von oben zu sehen, zu fotografieren und zu filmen. Wobei die tatsächliche Flugzeit beim Kundeneinsatz der geringste Teil der Arbeit ist. Anfallende Bürokratie, das Equipment einstellen und optimieren, Übungsflüge machen und trainieren. Das alles nimmt weitaus mehr Zeit in Anspruch." Der studierte Geophysiker besitzt mittlerweile vier professionelle Multicopter mit Kameras für unterschiedliche Aufträge. Den Gesamtwert dieser Flugsysteme beziffert er auf etwa 50.000 Euro - die sich innerhalb eines Jahres amortisiert hätten. Denn "das fliegende Auge" ist bei vielen Kunden gefragt.

Der Einsatzbereich der Multicopter, die je nach Anzahl der Rotoren entweder Quadrocopter (vier), Hexacopter (sechs) oder Oktocopter (acht) heißen, ist beinahe grenzenlos. Neben den spektakulären Filmaufnahmen, die man schon länger aus Film, Fernsehen oder Werbung kennt, werden vermehrt Kameradrohnenflüge im Tourismus, in der Immobilienbranche oder bei großen Veranstaltungen eingesetzt. Selbst für Hochzeiten werden Drohnenfotografen bereits gebucht. Flüge zum Zwecke der Inspektion, der Vermessung oder der Thermografie sind an der Tagesordnung. So können zum Beispiel hohe Gebäude oder Brücken - einfacher und günstiger als bisher - vom Boden aus gewartet werden. Je nach Anforderung werden unterschiedliche Kameras und damit auch unterschiedliche Drohnen benötigt.
Equipment - Abhängig vom Auftrag

Für Videoaufnahmen reicht in vielen Fällen bereits eine kleine und leichte Action Cam. Auch Kai Erne setzt solch eine Kamera mit einem Quadrocopter für einfache Aufträge ein. Dafür nimmt er Preise ab 400 Euro und verspricht dem Kunden 50 gute Fotos, unabhängig von der Dauer des Einsatzes. Drohnenspezialist André Scholz aus Hannover empfiehlt für Berufseinsteiger den Quadrokopter DJI Phantom 2. "Um sich mit der Thematik vertraut zu machen, ist dies die Top-Drohne im Preissegment um die 1.000 Euro. Sie besitzt alle nötigen Funktionen, die einen technischen Copter ausmachen, und wird auch kommerziell eingesetzt", so Scholz, der mit seiner Firma selbst auch Drohnen baut und Seminare für Drohnenpiloten anbietet.

Wenn eine höhere Bildqualität für die Videoaufnahme und womöglich auch hochwertige Fotos gefragt sind, müssen die Drohnen allerdings etwas größer sein, um auch bessere Kameras und hochsensible Kameraaufhängungen, sogenannte Gimbals, tragen zu können. Diese ermöglichen ruckelfreie Aufnahmen und halten die Kamera bei Nick- und Rollbewegungen des Copters stabil in Luft. "Für zirka 8.000 Euro bekommt man eine Drohne mit Gimbal, die unter 5 kg wiegt und eine Kamera mit zirka 1,5 kg tragen kann. Dann kann man auch seine digitale Spiegelreflexkamera mit in die Luft nehmen", rechnet Scholz vor. Die meisten Drohnenfotografen setzen auf hochwertige Kompaktkameras oder kompakte Systemkameras, die leicht sind und dennoch hervorragende Ergebnisse liefern. Geflogen wird in dieser Güteklasse zumeist mit Hexa- oder Oktacoptern, die noch etwas ruhiger fliegen und bei denen auch mal ein Rotor ausfallen kann, ohne dass es zum Absturz kommt. Außerdem werden bei aufwändigeren Produktionen zwei Steuerleute eingesetzt - einer zum Steuern der Drohne, der andere zum Steuern der Kamera. Bei solchen Einsätzen werden dann schnell Tagessätze von etwa 3.000 Euro und mehr fällig.

Genauso wie die Traglast eines Multicopters, ist auch die Akkulaufzeit begrenzt. Sie liegt zumeist bei 15 bis 20 Minuten. "In einer Viertelstunde kann man jedoch gut und gerne 200 bis 300 Fotos schießen", erklärt Erne. Dennoch empfiehlt er, lieber einen Ersatzakku mehr in der Hinterhand zu haben. Außerdem sollte man an kalten Tagen die Akkus vor dem Start aufwärmen und auch ein Notstromaggregat zum Aufladen eines Akkusatzes kann während des Einsatzes sehr hilfreich sein.
Bürokratische Hürden - Aufstiegserlaubnis

Bevor man mit einem Multicopter kommerzielle Flüge anbieten kann, bedarf es einer speziellen Haftpflichtversicherung, die eventuelle Schäden der Drohne abdeckt. Diese Zusatzversicherung kostet etwa 120 bis 200 Euro im Jahr. Außerdem müssen ein paar bürokratische Hürden genommen werden. Drohnenflüge, die nicht allein dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung dienen, gelten in Deutschland als "Unbemannte Luftfahrtsysteme" (UAS) und benötigen eine Aufstiegserlaubnis. Grundsätzlich ist der Betrieb außer Sichtweite, über Menschen sowie in mehr als 100 Metern Höhe verboten. Wer eine Drohne bis 5 kg zu gewerblichen Zwecken aufsteigen lassen möchte, muss eine allgemeine Aufstiegserlaubnis von der zuständigen Landes-Luftfahrtbehörde einholen. Dort muss der Versicherungsnachweis vorgelegt sowie Angaben darüber gemacht werden, dass man in der Bedienung des Fluggerätes geübt ist. Die Kosten dieser Allgemeinerlaubnis sind nicht einheitlich. So bezahlt man in einigen Bundesländern etwa 80 Euro in anderen bis zu 250 Euro für eine Laufzeit von zwei Jahren. Eine Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr zur Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen gibt Auskunft über die zuständigen Behörden und beinhaltet zudem viele Basisinformationen zum Thema: http://www.bmvi.de//SharedDocs/DE/Publikationen/VerkehrUndMobilitaet/unbemannte-luftfahrtsysteme.pdf?__blob=publicationFile.

Wenn die Drohne mit Kamera über 5 kg wiegt, wird eine Einzelerlaubnis notwendig. Diese kostet in der Regel zwischen 75 und 150 Euro. Betroffene Grundstückseigentümer der Start- und Landeflächen müssen den Flügen zustimmen sowie bei Bedarf die jeweiligen Behörden vom Erlaubnisinhaber informiert werden. Dies sind bei Flügen innerhalb geschlossener Ortschaften die Ordnungsbehörden oder die Naturschutzbehörde bei Flügen in einem ökologischen Schutzgebiet. Zusätzlich ist zu beachten, dass im kontrollierten Luftraum, also in der Nähe von Flughäfen, auch eine Freigabe der jeweils zuständigen Flugsicherungsorganisation erforderlich ist. Und natürlich gelten auch und erst recht für die fliegenden Kameras alle Regeln und Vorschriften rund ums Bild von den Persönlichkeitsrechten bis hin zu den Urheberrechten. Wer mit seiner Drohne den Nachbarn oder das Atomkraftwerk um die Ecke ausspähen möchte, verlässt den Pfad bzw. den Luftraum des Rechts und muss mit Anzeigen, Bußgeldern oder sogar einem Strafverfahren rechnen.

Die für das Rheinland zuständigen Behörde, die Bezirksregierung in Düsseldorf, bestätigt die zunehmende Beliebtheit der unbemannten Kameraflüge: Wurden in 2013 noch 152 Allgemeinerlaubnisse und 30 Einzelerlaubnisse erteilt, so waren es im vergangenen Jahr schon 260 Allgemeinerlaubnisse und 42 Einzelerlaubnisse. "Es sind immer mehr Drohnen in der Luft unterwegs. Diese Entwicklung lässt sich nicht stoppen. Wir müssen nur dafür sorgen, dass jeder, der eine Drohne fliegt, das Gerät sicher beherrscht", sagt André Scholz. Dass den fliegenden Kameras die Zukunft gehört, steht für den Ingenieur, wie für viele weitere Anhänger dieser Technologie außer Frage. Dann bleibt nur noch auf gutes Wetter und wenig Wind zu hoffen und den ganz besonderen Luftaufnahmen steht nichts mehr im Wege.
Private Drohnen-Flugverbotszone

Eine private Datenbank mit noflyzone.org - eine freiwillige Selbstverpflichtung der Drohnenbranche - sammelt gebührenfrei Adresseinträge, wo keine Drohnen fliegen sollen. Ein Eintrag in der Datenbank führt jedoch zu keiner Änderung der Rechtslage. Bisher drei Hersteller übernehmen die Daten und programmieren sie in ihre Flugdrohnen ein. Von den Betreibern wird nicht geprüft, ob die Adresse zu Recht eingetragen wurde.

Quelle und Kontaktadresse:
Photoindustrie-Verband e.V. Pressestelle Mainzer Landstr. 55, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 25561410, Fax: (069) 236521

(mk)

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