Neue EU-Standards zur Bilanzierung für KMUs nicht krisenfest / International Financial Reporting Standards bleiben hinter nationalem Niveau zurück / Neues Bürokratiemonster für kleine und mittelständische Unternehmen
(Berlin/Brüssel) - "Mit der gesetzlichen Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS) schafft die EU ein neues Bürokratiemonster, das kleinen und mittelständischen Unternehmen unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufhalst. Die ursprüngliche Gesetzesintention, eine Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Unternehmen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zu erreichen, halten wir für verfehlt. Die deutschen Standards haben sich als krisenfest bewährt. Die nun geplanten EU-Standards sind unter dem nationalen Niveau angesetzt und könnten alte Probleme, die zur Finanzmarktkrise geführt haben, wieder heraufbeschwören", warnte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, anlässlich der heutigen (25. Mai 2010) Anhörung zu den IFRS-Standards vor der Europäischen Kommission.
Der BFW-Präsident kritisierte, dass das Wahlrecht der Bewertungsverfahren nach den IFRS-Standards, wie z.B. das FAIR-Value-Bilanzierungsverfahren bzw. der Ausweis von latenten Steuern, zu "geschönten" Darstellungen führen könne, die eigentlicher Auslöser der Finanzmarktkrise im Herbst 2008 gewesen seien. Jahresabschlüsse würden mit den neuen Verfahren nicht mehr wie bisher nach dem bewährten Vorsichts- und Kapitalerhaltungsprinzip ausgewertet, was aber für die Vergabe von Bankkrediten von entscheidender Bedeutung sei. "Wir wollen als deutsche Immobilienwirtschaft weiterhin ein stabiler Faktor auch in der Krise sein. Dies sollte nicht durch zusätzliche Gesetzesvorlagen aus Europa ins Wanken geraten und zu weiteren Verunsicherungen führen. Die EU-Mitgliedsstaaten sollten ein Wahlrecht für die Einführung der IFRS-Standards für kleine und mittelständische Unternehmen erhalten. Die Firmen sollten nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie nach den Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches oder den IFRS ihre Jahresabschlüsse erstellen wollen", erklärte Rasch.
Außerdem monierte der BFW-Präsident, dass die erst 2008 durch die Einführung des Small Business Acts geschaffenen bürokratischen Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen mit den geplanten IFRS-Standards torpediert würden. "Trotz ihrer Schlüsselrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen - KMUs stellen 80 Prozent der jährlich neu geschaffenen Stellen in Deutschland - sehen sich die Unternehmen immer wieder enormen bürokratischen Hürden und Hindernissen ausgesetzt", kritisierte Rasch.
Die erste Einführung der IFRS Standards für kapitalmarktorientierte Unternehmen erfolgte 1998. Abschlüsse, die nach den IFRS aufgestellt werden, sollen primär Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern. Die herkömmliche deutsche Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bezweckt allerdings für Jahresabschlüsse vornehmlich den Gläubigerschutz und erst zweitrangig die Informationen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Seit 2003 wird über eine mögliche Übertragung der IFRS-Standards auch auf KMUs diskutiert.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Miriam Herke, Pressesprecherin
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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