Pressemitteilung | Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) - Hauptgeschäftsstelle

Neue Förderung zur Heizungsoptimierung

(Sankt Augustin) - Am 1. August 2016 ist die neue Richtlinie über die Förderung zur Heizungsoptimierung in Kraft getreten. Zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden will die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren den Austausch von bis zu zwei Millionen Heizungspumpen jährlich fördern. Darüber hinaus soll der hydraulische Abgleich von jährlich 200.000 Heizungsanlagen finanziell bezuschusst werden. "Bis 2020 beläuft sich das geplante Fördervolumen auf fast zwei Milliarden Euro", sagt Andreas Müller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. "Es handelt sich damit um eine der größten Einzelförderungen im Heizungssegment in der Geschichte der Bundesrepublik."

Gefördert werden effiziente Produkte und professionelle Installationen mit einem Anteil von 30 Prozent auf den Netto-Rechnungsbetrag. Die Abwicklung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Antragserstellung zur Förderung erfolgt online durch den sogenannten Zuwendungsempfänger, den Eigentümer und Anlagenbetreiber. Der Fördernachweis wird durch Vorlage der Handwerkerrechnung erbracht.

"Die Politik hat großes Vertrauen in die Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer Betriebe", betont Andreas Müller. Jetzt komme es darauf an, dass die Betriebe ihre Kunden von den Vorteilen der geförderten Heizungsoptimierung überzeugten. Für 2016 stehen 100 Millionen Euro als Fördergeld zur Verfügung.

Alle wichtigen Informationen über die neue Förderrichtlinie hat der ZVSHK auf seiner Website www.zvshk.de zusammen getragen. Darüber hinaus werden Infoflyer für Verbraucher, eine Handlungsanleitung zum Förderantrag sowie weitere praktische Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) Pressestelle Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin Telefon: (02241) 92990, Fax: (02241) 21351

(dw)

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