Neue Gasnetzregeln benachteiligen große Erdgaskunden
(Essen) - Die neuen Regeln der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Regel- und Ausgleichsenergiemarkt verstoßen gegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), so die Bewertung des VIK, der Interessenvertretung industrieller und gewerblicher Energiekunden. Die neuen Regeln führen weder zu sachlich gerechtfertigten noch zu kostenorientierten Entgelten und erfüllen auch nicht die EnWG-Anforderungen nach Transparenz und Diskriminierungsfreiheit, so der VIK-Geschäftsführer Dr. Alfred Richmann.
Bisher musste die Einspeisung für Standardlastprofilkunden (Haushalte) entlang von deren Ausspeiseprofilen erfolgen. Zukünftig wird es hier zu Bandeinspeisungen kommen. 60 Prozent des deutschen Gasverbrauchs sind davon betroffen. Bedingt durch die Bandeinspeisung wird die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisemengen ansteigen und so auch der notwendige Regelenergiebedarf. Die dadurch verursachten steigenden Kosten werden aber nicht allein von dieser Kundengruppe getragen, sondern sollen laut BNetzA auch von Industriekunden mitfinanziert, also quersubventioniert werden. Selbst zu Zeiten, zu denen der Regelenergiebebedarf aller Kunden über das Netz ohne Zusatzkosten abgepuffert werden kann, müssen Großverbraucher zukünftig Strafzahlungen zu Gunsten der privaten Haushaltskunden leisten.
Bei den großen Gasnetzkunden wird im Gegensatz zu den Standardlastprofilkunden nicht nach einem theoretischen Ausspeiseplan, sondern stundengenau abgerechnet. Hinzu kommt noch ein Tagesabgleich. Im Abrechnungssystem der BNetzA werden dabei die Mehrmengen schlecht vergütet und die Mindermengen teuer bezahlt. Obwohl der wesentlich bessere Durchmischungseffekt bei den großen Kunden mit Bandeinspeisung im Vergleich mit Haushaltskunden zu weniger Aufwand beim Netzbetreiber führt. Noch weniger Netzbelastungen verursachen die sehr großen Kunden mit strukturierter Einspeisung. Dennoch sollen diese beiden Kundengruppen den Löwenanteil der Regel- und Ausgleichsenergiekosten tragen. Mit diesem Modell sind wir sehr unzufrieden, so Richmann.
Der VIK denkt daran, alle Möglichkeiten, auch die rechtlichen, auszuschöpfen, um dieses Regelwerk der BNetzA ganz schnell noch zu verändern.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft
Pressestelle
Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen
Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430
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