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Neue IATA-Handgepäckmaße: Lederwarenfachhandel fordert schnelle Kundeninformation und kulante Übergangsfristen

(Köln) - Die am 11. Juni 2015 bekannt gewordene Entscheidung der IATA (International Air Transport Association) für neue Größenempfehlungen beim Handgepäck führt derzeit zu großer Verunsicherung bei Flugreisenden. Der BLE fordert deshalb alle Fluggesellschaften auf, zeitnah die Öffentlichkeit darüber zu informieren, ob bzw. ab wann sie entsprechende Anpassungen ihrer Handgepäckregelungen vornehmen. Darüber hinaus ist es zwingend notwendig, den Flugreisenden eine ausreichende Übergangsfrist von mindestens 12 Monaten zu gewähren. Bereits gebuchte Flüge sollten von der Neuregelung auf jeden Fall komplett ausgenommen werden.

Der Lederwarenfachhandel führt zum Teil schon Reisegepäck in den neuen IATA-Größen und wird sein entsprechendes Angebot in den nächsten Wochen und Monaten sukzessiv ausbauen.

Hintergrund: Anfang Juni ermittelten die Mitgliedsairlines der IATA und die Flugzeughersteller als optimales Maß für das Handgepäck eine maximale Größe von 55 mal 35 mal 20 Zentimetern ermittelt. Bislang gehen die IATA-Empfehlungen von maximal 56 mal 45 mal 25 Zentimeter aus. Nach Medienberichten wollen viele internationale Fluggesellschaften die neuen Vorgaben schon bald in ihre Geschäftsbedingungen aufnehmen, darunter Air China, Avianca, Azul, Cathay Pacific, China Southern, Emirates, Lufthansa und Qatar Airways. Allerdings gelten derzeit bei den Fluggesellschaften in Sachen Handgepäck ohnehin unterschiedliche Regeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Lederwaren-Einzelhandels e.V. (BLE) Pressestelle An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Fax: (0221) 921509-10

(sy)

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