Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Neue Nachranganleihe der Deutschen Bank - der Kleinanleger als Unternehmer ohne Mitbestimmungsrechte?

(Düsseldorf) - Seit dem 24. August 2009 wird in der Presse berichtet, die Deutsche Bank plane die Begebung einer neuen Tier 1 - Anleihe, welche sich bei einem Mindestanlagebetrag von nur 1.000,00 Euro an Privatanleger richten und mit einem Coupon von 9,5 Prozent ausgestattet werden solle.

Tier 1 - Anleihen sind Inhaberschuldverschreibungen die durch Rangrücktrittserklärungen so ausgestaltet sind, dass das eingeworbene Fremdkapital bankaufsichtsrechtlich Eigenkapital gleichsteht. Sie dienen damit der Refinanzierung von Banken. Im Zuge der Finanzkrise waren diese Finanzinstrumente in Verruf geraten und ihre Börsenkurse teils dramatisch eingebrochen, weil die oftmals niedrige Verzinsung keinen äquivalenten Gegenwert für das damit dem Anleger aufgebürdete unternehmerische Risiko bildete. Die nun geplante Neuemission einer derartigen Anleihe durch die Deutsche Bank mit einem voraussichtlich relativ geringen Gesamtvolumen wird allgemein als Versuch gesehen, ein relativ totes Marktsegment wiederzubeleben.

Vorsicht ist indes für den Anleger bei diesen Bemühungen der Deutschen Bank geboten:

Auch in der Vergangenheit wiesen die Emissionen von Nachranganleihen vordergründig attraktive hohe Verzinsungen auf dem Coupon aus. Rössner Rechtsanwälte sind Fälle bekannt, in denen diese fälschlicherweise Anlegern gegenüber als Festzinsen bezeichnet wurden. Tatsächlich waren derartige Anleihen regelmäßig so gestaltet, dass sich an eine kurze Festzinsphase eine variable Verzinsung anschloss. Es handelte sich tatsächlich um komplexe Finanzinstrumente, nämlich um strukturierte Anleihen mit einseitigem Kündigungsrecht des Emittenten. Bewertete man diese Finanzinstrumente finanzmathematisch, so verhießen sie nur eine geringe, regelmäßig weit unter dem ausgewiesenen Couponzins liegende Verzinsung. Auch bei der geplanten Neuemission werden daher die Zinsbedingungen genau zu bewerten sein. Dies haben in der Vergangenheit selbst institutionelle Anleger nicht in ausreichendem Maße beachtet. Für den nun als Kapitalgeber ins Auge gefassten Kleinanleger ist die finanzmathematische Bewertung eines komplexen Finanzinstruments auch nicht im Ansatz überschaubar.

Und dies führt zum Hauptkritikpunkt an der geplanten Neuemission. Damit ein Privatanleger sich auf informierter Grundlage für oder gegen eine Nachranganleihe entscheiden kann, muss er wissen, welche Zinsen er gegen welche Risiken erzielen kann. Dies setzt neben einer repräsentativen Darstellung einer eventuell variablen Verzinsung vor allem voraus, dass die Bedeutung der Nachrangigkeit verständlich verdeutlicht wird: Ein Erwerber einer Nachranganleihe trägt wie ein Aktionär das unternehmerische Risiko. Die Ratingagentur Standard & Poor´s bewertet das Bonitätsrisiko, also das Risiko einer möglichen Nichtrückzahlung wegen schlechter Bonität des Emittenten, bezogen auf die Deutsche Bank im langfristigen Bereich mit A+. Im Klartext heißt dies , die Anlage ist sicher, falls keine unvorhergesehenen Ereignisse - wie beispielsweise eine Finanzkrise - die Gesamtwirtschaft oder die Branche beeinträchtigen. Umgekehrt hat der Erwerber einer nachrangigen Anleihe allerdings nicht dieselben Rechte wie ein Aktionär. Er hat in der Hauptversammlung kein Stimmrecht. Er kann nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und unangenehme Auskünfte verlangen. Bei Kapitalerhöhungen hat er kein Bezugsrecht. Dem Privatanleger ist also zu verdeutlichen, dass er sein Kapital langfristig, möglicherweise auf Dauer, der Deutschen Bank ohne den geringsten Einfluss auf den Umgang mit diesem überlässt.

Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass bereits heute Zweifel angebracht sind, ob man bei der Deutschen Bank die Lehren aus der Finanzkrise gezogen hat. Der genaue Inhalt des Emissionsprospekts bleibt selbstverständlich abzuwarten. Beim Vertrieb einer Nachranganleihe an Kleinanleger wird allerdings über den Prospekt hinaus sehr genau auf das Verhalten der Kundenbetreuer zu sehen sein.

Mitgeteilt von: Rössner Rechtsanwälte, München (www.roessner.de)

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(el)

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