Pressemitteilung | Apothekerverband Nordrhein e.V.

Neue Regelungen bei der Arzneimittelabgabe Apotheker in Nordrhein informieren die Patienten

(Düsseldorf) - In den Apotheken gelten ab sofort neue Regelungen bei der Arzneimittelabgabe. Grund ist das am 1. April in Kraft getretene Gesetz zur Gesundheitsreform. Im Zuge dessen können die gesetzlichen Krankenkassen Verträge mit Arzneimittelherstellern abschließen, um Rabatte bei den Arzneimittelpreisen zu erzielen. Deshalb bekommen die Patienten in der Apotheke in den meisten Fällen nicht mehr ihr gewohntes, sondern ein wirkstoffgleiches Arzneimittel, das den Krankenkassen Kosten erspart. Die Apotheker in Nordrhein informieren über die neue Gesetzeslage.

"Wir sind dazu verpflichtet, die rabattierten Arzneimittel abzugeben, sofern die Krankenkasse des Patienten bereits Vereinbarungen mit bestimmten Pharmaherstellern getroffen hat", sagt Werner Heuking, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein. Selbst wenn ein Arzt das gewohnte Arzneimittel verschreibe, müsse der Apotheker das Produkt des Herstellers abgeben, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen habe. "Es handelt sich dabei um ein gleichwertiges Medikament, das exakt den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge enthält", versichert der Pressesprecher. Ziel des Gesetzgebers sei es, Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben zu erzielen.

Die Apotheken in Nordrhein erwarten großen Informationsbedarf bei den Patienten. "Wir werden uns aber in den nächsten Wochen die Zeit nehmen, den Patienten die neue gesetzliche Regelung bei der Arzneimittelabgabe zu erklären", so Heuking. Für manche Patienten können die neuen Rabattverträge aber auch von Vorteil sein, da einige Krankenkassen ihren Versicherten die Zuzahlung bei den Rabattarzneimitteln erlassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Apothekerverband Nordrhein e.V. Dr. Peter Szynka, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 439170, Telefax: (0211) 4391717

(el)

NEWS TEILEN: