Neue Richtgrößen ab 1.8.04 / Billig, billig und kein Ende? / Sparwut zu Lasten Kranker und verordnender Ärzte in neuer Dimension
(Berlin) - Deutlich weniger Verordnungsspielraum haben Hessens niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ab 1.8.2004. Neue Richtgrößen, von einem Schiedsamt ohne Zustimmung der Ärzteschaft beschlossen, treten in Kraft. So dürfen z.B. Allgemeinärzte statt bislang 37,31 Euro pro Quartal (= 3 Monate) nur noch 35,50 Euro für Versicherte und deren Familienangehörige verschreiben, bei Rentnern vermindert sich die Verschreibungsgrenze von nur 123,23 Euro auf nur noch 118,58 Euro, ebenfalls für ganze 3 Monate. Sonst drohen Strafzahlungen für Ärzte.
Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle
Schützenstr. 6 a, 10117 Berlin
Telefon: 030/2062080, Telefax: 030/20620829
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