Pressemitteilung | k.A.

Neue Richtlinie für barrierefreie Terminals setzt Kommunikationsmaßstäbe

(Düsseldorf) - Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig: Das bundesweite Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002 verpflichtet alle Dienststellen der Bundesverwaltung dazu, ihr Angebot an Internetseiten und grafischen Programmoberflächen barrierefrei zu gestalten. Das gilt automatisch auch für die zur Vermittlung dieser Inhalte eingesetzten Kommunikationsmittel und Kommunikationstechnologien - also auch für interaktive Multimedia-Terminals (Kioskterminals). Inzwischen haben alle Landesregierungen eine Umsetzung in das jeweilige Landesrecht initiiert. Mit der Vergabe des Deutschen Multimedia Awards 2005 für das barrierefreie Kioskterminal der Werkstation GmbH wurde indirekt auch die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie BIMK 4712/04-A ausgezeichnet. Diese Richtlinie sorgt jetzt für Klarheit hinsichtlich der eingesetzten Hardware.

Menschen mit Behinderungen stoßen im täglichen Alltag immer wieder auf vielfältige Barrieren. So behindern Treppen Rollstuhlfahrer und Hinweisschilder mit kleiner Schrift sehbehinderte Personen. Hörbehinderte Menschen vermissen bei öffentlichen Einrichtungen oft die technischen Ausstattungen, mit deren Hilfe auch sie Informationen aufnehmen können. Die Interessen der Personen mit Behinderungen im Blick zu haben, auf sie Rücksicht zu nehmen, schlicht: einfach an sie zu denken und die vielfältigen Barrieren abzubauen, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Immerhin beträgt der Anteil der deutschen Bevölkerung mit Behinderungen etwa acht Prozent.

Inzwischen gibt es zwar neben dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zahlreiche weitere Vorschriften auf Bundes- und Länderebene, die Internetangebote aller öffentlichen Dienststellen für jedermann und ohne fremde Hilfe zugänglich zu machen. Darüber hinaus sollen Zielvereinbarungen zwischen Wirtschafts- und bundesweiten Behindertenverbänden dafür sorgen, dass auch kommerzielle Anbieter den Anforderungen der barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote entsprechen. Doch die Nutzung öffentlicher und nicht-öffentlicher Automaten, wie Ticketautomaten, Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals bleibt derzeit körperbehinderten Personen weitgehend noch verschlossen.

Erstmals einheitliche Vorgabe für die Gestaltung von Terminals und Automaten
Mit der "Richtlinie für die Anforderungen an Barrierefreie Interaktive Multimedia Kioske (BIMK4712/04-A ", die von der Werkstation GmbH in Besigheim auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und in Zusammenarbeit mit dem bundesweiten Kompetenz- und Referenzzentrum "barrierefrei kommunizieren!" sowie unter Einbindung von Regierungssachverständigen erstellt worden ist, liegt erstmals eine einheitliche Vorgabe zur barrierefreien Ausgestaltung solcher Terminals und Automaten vor. Sie soll als Orientierung und Hilfestellung für die Entwicklung, Herstellung und Aufstellung von barrierefreien Terminals dienen. Die Fachexperten-Jury für Kiosksysteme und Rauminstallationen innerhalb des Deutschen Multimedia Awards 2005 hat daher empfohlen, diese Richtlinie so schnell wie möglich verbindlich zu machen; die Auszeichnung mit dem Deutschen Multimedia Award 2005 soll diesem Vorhaben daher zusätzlichen Auftrieb verleihen. Der über die Jury ausgesprochenen Empfehlung schließt sich auch der Arbeitskreis E-Kiosk im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ausdrücklich an.

Teil A der Richtlinie befasst sich mit den Anforderungen für Personen mit Einschränkungen im Bewegungsapparat und schafft hierbei allgemein anerkannte Regeln der Technik. In den Teilen B und C werden die Anforderungen für Personen mit Seh- und Hörbehinderungen behandelt; der voraussichtliche Fertigstellungstermin dieser Parts der Richtlinie ist für Anfang/Mitte 2006 vorgesehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) Kaistr. 14, 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/6004560, Telefax: 0211/60045633

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