Neue Seuchenschutzverornung: Gefahr für die Freilandhaltung? / Die neue Geflügelpestverordnung setzt auf Stallpflicht / Forderung: Umfassender Seuchenschutz unter Einbezug auch der Risiken industrieller Haltung, deren Emissionen und des Handels
(Hamburg) - Am Montag, den 24.09.2007 wird über die Zukunft der Freilandhaltung abgestimmt. Dann berät der Agrarausschuss, den Entwurf der Bundesregierung für eine Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung. In dieser sollen bisherige Vorschriften zusammengefasst werden, was an sich niemand kritisiert. Dennoch bringt sie gerade die Landwirte in große Schwierigkeiten, die versuchen, ihren Tieren das zu geben, was sie nach Ansicht von Verhaltensforschern brauchen: Licht, Luft und die Möglichkeit zur Bewegung, zum Rückzug, zur Körperpflege und zum Erkundungs- Nahrungserwerbs- und Sozialverhalten.
Wer von uns würde seine Kinder mit Tausenden von anderen in enge, stickige, fensterarme Hallen sperren? fragt Elisabeth Petras, Mutter und stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V. (AGfaN.). In Massenställen haben die Tiere keine Möglichkeiten zur Immunisierung und sie stehen wegen des mangelnden Individualabstandes und aufgrund von Schmerzen durch das serienmäßige Kürzen der Schnäbel, oft auch durch Fußballenschäden (Puten) oder Augenentzündungen (Flugenten) unter Dauerstress. Auch ethologische Studien zeigen, dass Freilandtiere eine bessere Immunabwehr zeigen (Institut für Nutztierethologie, Uni Kassel, Fölsch et al.).
Dass hier Viren leichtes Spiel haben, zeigen nicht nur die jüngsten Ausbrüche von H5N1, in Deutschland, die (mit Ausnahme einer Therapie-Gans) ausnahmslos in geschlossenen Ställen statt fanden. Auch weltweit sind immer wieder große, geschlossene Anlagen betroffen!
Dass das Virus in Zuchtunternehmen immer wieder auftritt, bei Wildvögeln dagegen kaum und in letzter Zeit gar nicht mehr gefunden wurde, bestätigte inzwischen auch die FAO. Auch viele Ornithologen hatten schon lange die Möglichkeit einer Verbreitung durch Wildvögel für eher unwahrscheinlich erklärt und darauf verwiesen, dass Ausbruchsorte und Zugvogelrouten weder zeitlich noch räumlich übereinstimmten (Steiof, Berlin, Bairlein, Warnemünde u. v. m.).
Diese Fakten werden in der vorliegenden Verordnung leider nicht mit berücksichtigt!, moniert die Sprecherin der AGfaN.. Viele Paragrafen machen eine Haltung gerade von Wasservögeln im Freien unmöglich. So soll zum Beispiel jede Wasserstelle nach oben eintragssicher gegen Wildvögel abgesichert werden ein Ding der Unmöglichkeit, besonders bei größeren Flächen. Auch dort, wo kaum Wasservögel auftreten, aber Großbetriebe ansässig sind, soll Stallpflicht gelten obgleich es kaum Möglichkeiten der Ansteckung für Freilandtiere gibt!
Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung fordert daher gemeinsam mit Freilandhaltern, vielen Tierärzten und anderen Tierschutzvereinen eine Verordnung, die die Ausbreitungswege auch über Handel und industrielle Haltungen berücksichtigt, die Einschätzung der FAO mit einbezieht und die Freilandhalter nicht unverhältnismäßig belastet.
Bio wird immer beliebter viele Menschen haben die Bilder von in Großbeständen zusammengepferchten, leidenden Tieren ebenso satt wie die mangelnden Kontrollen, die der internationale Handel leider oft mit sich bringt!
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. - Tierschutzfachverband (AGfaN)
Pressestelle
Auf der Geest 4, 21435 Stelle
Telefon: (04174) 5181, Telefax: (04174) 5181
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