Pressemitteilung | Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) - Hauptgeschäftsstelle
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Neue Staffel im Streit ums Hotel-TV / Medienabgabe soll Rundfunkgebühren ersetzen Hotels sind weder urheberrechtlich noch tatsächlich Sendeanstalten

(Berlin/Mainz) - "Die Hotellerie in Deutschland ist nicht mehr bereit, die Zeche für ausbleibende Reformen im deutschen Rundfunksystem zu zahlen", sagte Fritz G. Dreesen am 22. Mai 2006 auf dem Hotelkongress in Mainz. Der Vorsitzende des Hotelverbandes Deutschland (IHA) forderte die Politik auf, endlich eine grundlegende Reform der Finanzierungsgrundlagen von ARD und ZDF anzugehen. Nach Auffassung des Hotelverbandes darf die Rundfunkgebührenpflicht nicht länger an das bloße Aufstellen eines Fernsehers oder Radios geknüpft werden. Rundfunkgebühren oder idealerweise eine neu zu schaffende Medienabgabe sollten je Haushalt bzw. Unternehmen, nicht aber mehr je Empfangsgerät erhoben werden.

Im europäischen Vergleich liegt die Rundfunkgebührenbelastung der deutschen Hotellerie auf absolutem Top-Niveau. "Ein 150-Zimmer-Hotel muss in Deutschland pro Jahr 22.991 Euro für das Bereithalten eines Fernsehers bezahlen. Das ist rund doppelt so viel wie in Frankreich (11.654 Euro) und drei Mal so viel wie die Rundfunkgebühr im drittplatzierten Finnland (7.094 Euro)", legte Dreesen die europäischen Vergleichswerte offen. In sieben EU-Staaten müssten die Hotels überhaupt keine Rundfunkgebühren bezahlen.

In einem Musterverfahren lässt der Hotelverband daher derzeit die Verfassungsmäßigkeit der letzten Rundfunkgebührenerhöhung und ihre Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht klären. Durch den willkürlichen Wegfall der bisherigen Hotelpauschale sei für die Hotellerie in Deutschland ein Millionenschaden entstanden.
Die Differenzierung, dass für Zweitgeräte in Hotels mit mehr als 50 Gästezimmern 50 Prozent höhere GEZ-Gebühren als für kleinere Hotels gezahlt werden müssen, bezeichnete Dreesen als "schlichtweg verfassungswidrig".

Außerdem sei nicht nachvollziehbar, dass für jeden Fernseher auf den Hotelzimmern Gebühren gezahlt werden müssen, nicht hingegen für sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie Internet-Rechner im Rest der Wirtschaft. "Die Erhebung der GEZ-Gebühren verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes." Dreesen unterstrich: "Wir stellen nicht die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Programmangebots in Deutschland in Frage. Aber die Finanzierung muss grundlegend neu geregelt werden."

Damit aber noch nicht genug der Belastungen rund um das Fernsehen im Hotel. "In jüngster Zeit werden die Hoteliers in Deutschland mit immer neuen und unkalkulierbaren Ansprüchen verschiedener Sender und Verwertungsgesellschaften konfrontiert, die teilweise sogar erhebliche Nachzahlungen für die Vergangenheit forderten", berichtete Dreesen.

GEMA, GVL, VG Wort, VG Media, ZWF etc. machten urheberrechtliche Forderungen für die bloße Weiterleitung des Fernsehsendesignals auf die Hotelzimmer geltend. "Das Hotel wird einfach einem Kabel- oder Sendeunternehmen gleich gesetzt", beklagte der Verbandsvorsitzende. "Die Hotellerie muss bei der anstehenden Novelle des Urheberrechts endlich aus dem Anwendungsbereich des Paragraphen 20 b Urheberrechtsgesetz herausgenommen werden", fordert Dreesen den Gesetzgeber angesichts der ohnehin anstehenden Novellierung des Urheberrechts zum Handeln auf.

Quelle und Kontaktadresse:
Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) Stefanie Heckel, Pressesprecherin Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 590099690, Telefax: (030) 590099699

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