Pressemitteilung | Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)

Neue Steuerfallen - neue Auswege: Firmenwagenfahrer aufgepasst!

(Bonn) - Die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen wird sich in Kürze entscheidend ändern. Ein entsprechendes Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung soll schon bald rechtskräftig werden. Der Gesetzgeber reagiert damit auf Fälle, bei denen die 1 Prozent-Regelung für die private Kfz-Nutzung zu einem ungerechtfertigten Vorteil für den Steuerpflichtigen führt. Firmenwagenfahrer sollten jetzt agieren, um steuerliche Nachteile zu vermeiden

So fahren Sie auch in Zukunft steueroptimal:

Wer nicht in Verdacht einer missbräuchlichen Steuergestaltung geraten will, sollte frühzeitig handeln. Wie Firmenwagenfahrer den Nachweis der betrieblichen Nutzung zweifelsfrei sicherstellen. Vier Praxistipps des BVBC:

1. 1 Prozent-Regelung ausschöpfen: Kapitalgesellschaften können für ihre Arbeitnehmer weiterhin die private Kfz-Nutzung pauschal besteuern. Eine Unterscheidung zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebs- bzw. Privatvermögen existiert nicht.

2. Beweisvorsorge treffen: Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften muss der private Nutzungsanteil glaubhaft gemacht werden. Es empfehlen sich schlüssige Notizen über betriebliche und private Strecken mit Kilometerangaben.

3. Fahrtenbuch prüfen: Selbstständige, die ihren PKW weniger als 50 Prozent beruflich nutzen, sollten unbedingt ein Fahrtenbuch führen. Eine exakte und lückenlose Aufzeichnung ist aber auch für andere Betroffene die sicherste Abwehrstrategie.

4. Entnahme durchrechnen: Bei hoher Privatnutzung kann eine Entnahme des Kfz zum aktuellen Teilwert sinnvoll sein. Gerade bei älteren Fahrzeugen mit ausgelaufener Abschreibung lohnt es sich, 0,30 Euro pro Kilometer als Betriebsausgabe anzusetzen

„Vorausschauend fahren, ist für Firmenwagen auch steuerlich ein Gebot der Stunde“, weiß Christel Fries, Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). „Wer sich nicht an den geplanten Regeln orientiert, riskiert einen schweren steuerlichen Schaden.“ Alle Firmenwagenfahrer sollten jetzt die Beweiskraft ihrer Argumentation gegenüber dem Fiskus überprüfen – und sicherheitshalber weitere Beweisvorsorgen treffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) Pressestelle Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn Telefon: (0228) 963930, Telefax: (0228) 9639314

(bl)

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