Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Hauptgeschäftsstelle

Neue Symbole für Gefahrstoffe

(Berlin) - Seit 20. Januar 2009 können Gefahrstoffe nach dem Global Harmonisierten System eingestuft und gekennzeichnet werden. Darauf weisen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hin. Rechtsgrundlage hierfür ist die europäische Verordnung 1272/2008 EG, die am 31. Dezember 2008 veröffentlicht wurde.

Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen bildet die Grundlage, um die weltweit bestehenden nationalen Systeme zu vereinheitlichen. Unterschiede in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und in den Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben. Ziel ist es, den Handel im globalen Warenverkehr zu erleichtern.

Kernelemente des GHS sind ein einheitliches Kennzeichnungsverfahren, einheitliche Einstufungskriterien und ein einheitliches Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe. Das hat unter anderem zur Folge, dass neue Gefahrenpiktogramme - rotumrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund - die jetzt gültigen Symbole auf orangegelbem Grund ersetzen. Das GHS führt außerdem Signalwörter ein, die Auskunft über den relativen Gefährdungsgrad von Stoffen und Gemischen geben. Es gibt zwei Signalwörter:

"Gefahr" für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien, und "Achtung" für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien.

Eine weitere Folge ist, dass sich die bisher in der EU gültigen Kriterien für die Einstufung zum Teil verschieben werden. Bei der Umstufung von Stoffen und Gemischen hilft in der Übergangszeit eine Tabelle in Anhang VII der Verordnung.

Übergangsfristen

Ab Dezember 2010 dürfen Stoffe nur noch nach den neuen Vorschriften eingestuft und gekennzeichnet werden. Für Gemische wird die neue Einstufung und Kennzeichnung ab Mitte 2015 verbindlich. Vor 2010 bzw. 2015 können Stoffe bzw. Gemische bereits nach GHS gekennzeichnet werden, die bisherige Kennzeichnung darf für diese Produkte dann jedoch nicht mehr verwendet werden. Die Sicherheitsblätter müssen für Stoffe ab der Einführung der neuen GHS-Kennzeichnung bis Mitte 2015 Angaben zur Einstufung nach dem neuen und alten System enthalten. Gemische können, müssen aber bis dahin nicht nach dem neuen System eingestuft werden.

Bild-Dateien der einzelnen Symbole sind direkt auf den GHS-Seiten der UN zu finden: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html

Zum GHS-Portal der BerufsgenossenschaftRohstoffe und chemische Industrie: http://www.gischem.de/ghs/information.htm.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Hauptsitz (DGUV) Pressestelle Mittelstr. 51, 10117 Berlin Telefon: (030) 288763-61, Telefax: (030) 288763-70

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