Pressemitteilung |

Neue Verbändevereinbarung: Stromnetze jetzt verbindlich umsetzen

(Essen) - Die neue Verbändevereinbarung zur Nutzung der Stromnetze (VV Strom II plus) ist am 13.Dezember 2001 von den Verbänden der Stromkunden aus Industrie und Gewerbe und der Stromwirtschaft verabschiedet worden. Nach Auffassung des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. sei es jetzt vordringliche Aufgabe der Verbände, alle ihre Mitglieder zu einer verbindlichen Einhaltung der neuen Spielregeln zu bewegen. Nur so könne der erfolgreiche Weg des verhandelten Netzzugangs fortentwickelt werden. Immerhin hätten bisher "schwarze Schafe" die vereinbarten Regelungen unterlaufen. Auch zukünftig sei eine effektive Wettbewerbskontrolle durch die Kartellbehörden erforderlich, insbesondere durch Einführung von Sofortvollzug und Beweislastumkehr. Keinesfalls dürften Versorgungsunternehmen die neue Verbändevereinbarung als Freibrief gegenüber dem Kartellrecht verstehen.

Die neue VV Strom II plus tritt zum Jahresanfang 2002 in Kraft und stellt eine wichtige Anpassung der Netznutzungsregeln an den wachsenden Wettbewerb im Strommarkt dar. Sie löst damit die Vereinbarung vom Dezember 1999 fristgemäß ab.

Mit der neuen Vereinbarung konkretisieren die Verbände ein Instrumentarium zum transparenten Vergleich der Netzpreise in Deutschland. Unter Beachtung der Strukturmerkmale Einwohnerdichte und Verkabelungsgrad in Ost- und Westdeutschland werden unangemessen hohe Netzpreise identifiziert und unter Anpassungsdruck gesetzt.

Die neue Verbändevereinbarung eröffnet erstmals Möglichkeiten zu einem flexiblen Intra-Tageshandel, auch für ausländische Netzbetreiber. Bisher war eine kurzfristige Buchung der erforderlichen Netzkapazitäten am aktuellen Tag nicht möglich. Der Austausch aller Daten für die Netznutzung wird durch gemeinsame Standards vereinfacht.

Ab Januar 2002 haben neben den Stromverbrauchern auch Stromlieferanten einen eigenständigen Anspruch auf den Abschluss von Netznutzungsverträgen. Damit ist das vielfach kritisierte "Doppelvertragsmodell" abgeschafft. Entgelte im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Kunden zu einem neuen Lieferanten sollen zukünftig ausgeschlossen werden.

Als Ergänzung der weiterhin gültigen Jahrespreise für Netznutzungen ermöglicht die neue Vereinbarung auch Netzentgelte auf Monatsbasis. Saisonbetriebe und Stromkunden mit atypischem Verbrauchsverlauf erhalten damit ihrem Einzelfall angepaßte Netznutzungsbedingungen. Die bisher an den Grenzen zu ausländischen Netzbetreibern erhobenen zusätzlichen Transportentgelte entfallen mit der neuen Vereinbarung. Stattdessen werden voraus- sichtlich zum 1. Januar 2002 einheitliche europäische Regelungen zur grenzüberschreitenden Nutzung der Stromnetze in Kraft treten.

In einer Praxisgruppe werden die Verbände nach Abschluss dieser Verhandlungsrunde weitere Vertragsfragen im Zusammenhang mit der Privatkundenversorgung einvernehmlich klären. Die bisher von den Netzbetreibern praktizierten Kalkulationsregeln zur Ermittlung kostenorientierter Netzentgelte sollen bis Mitte 2002 gemeinsam überarbeitet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41 45128 Essen Telefon: 0201/810840 Telefax: 0201/8108430

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