Pressemitteilung | Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Neuer Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte / Tarifpartner einigen sich auf Gehaltssteigerungen in zwei Stufen

(Dortmund) - In der 3. Tarifrunde am 9. Juli 2013 einigten sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte und der Medizinischen Fachangestellten auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit Laufzeit vom 01.04.2013 bis 31.03.2016. In 2 Stufen werden die Gehälter erhöht: ab 01.09.2013 um 4,5%, ab 01.04.2014 um 3%. Für die fünf Monate von April bis August 2013 gibt es im September eine Einmalzahlung in Höhe von 375 Euro für alle Vollzeitbeschäftigten, für Teilzeitbeschäftigte anteilig. Erstmals wird ab 2014 ein Eingangsstundenlohn für Berufsanfänger/innen von 10 Euro erreicht.

Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. September 2013 in allen drei Ausbildungsjahren um 30 Euro monatlich und zwar auf 640 Euro, 680 Euro und 730 Euro. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung von 150 Euro für April bis August. Jeweils zum 01.04.2014 und 2015 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen um weitere 30 Euro monatlich.

Kernstück des Abschlusses ist eine geänderte Vergütungsstruktur. Cornelia Goesmann, Vorsitzende der Arbeitgebertarifpartei: "Der Gehaltstarifvertrag wurde so gestaltet, dass er den zukünftigen Anforderungen an die Patientenversorgung im ambulanten Bereich, den Einsatzbereichen von Medizinischen Fachangestellten und der hierfür notwendige Fortbildung gerecht wird."

Dazu wurden zwei weitere Tätigkeitsgruppen geschaffen und die Einstufungskriterien überarbeitet. Die neue Struktur bildet das breit gefächerte Feld von Qualifizierungs-, Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Medizinische Fachangestellte besser ab. Eine Regelung zur Besitzstandswahrung begleitet den Übergang in die neue Struktur.

Der neue Tarifvertrag ist Ausdruck der wachsenden Bedeutung von Medizinischen Fachangestellten und der Wertschätzung ihrer Arbeitsleistung in der ambulanten medizinischen Versorgung sowie ihrer unterstützenden und entlastenden Funktion für den Arzt. "Damit der Beruf in Zeiten des Fachkräftemangels für Schulabgänger/-innen weiterhin attraktiv bleibt, wurden ebenfalls die Ausbildungsvergütungen entsprechend angehoben.", so Margret Urban, Verhandlungsführerin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.

Die Einspruchsfrist endet am 19. Juli 2013.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband medizinischer Fachberufe e.V. Pressestelle Bissenkamp 12-16, 44135 Dortmund Telefon: (0231) 5569590, Fax: (0231) 553559

(cl)

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