Pressemitteilung | Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)

Neues Elektro-Gesetz tritt morgen in Kraft / Möbelhändler mit großer Elektrogerät-Verkaufsfläche zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet

(Köln) - Die am 23. Oktober 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte und am 24. Oktober 2015 in Kraft tretende Novelle des Elektrogeräte-Gesetz (ElektroG) bringt für den Möbel- und Küchenhandel die neue Verpflichtung zur Rücknahme von Elektroaltgeräten.

Der BVDM hat sich bereits frühzeitig zusammen mit dem Bundesverband Technik (BVT) und dem Handelsverband Deutschland (HDE) dafür eingesetzt, dass kleine Händler mit einem begrenzten Angebot an Elektrogeräten, von dieser Pflicht ausgenommen werden. Darum begrüßt der BVDM explizit die erreichte 400-m²-Regel, die alle Händler mit weniger als 400 m² Elektrogeräte-Verkaufsfläche ausnimmt. Kritisch sieht der BVDM hingegen den hohen bürokratischen Aufwand der Regelung bei den neuen Anzeige- und Meldepflichten, der Mengenmeldung des zurückgenommenen Elektroschrotts und auch die Informationspflichten gegenüber den Kunden.

Mit der Novelle des ElektroG kam die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Umsetzung der novellierten WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) aus dem Jahr 2012 nach. Neben der 400 m² Schwelle ist besonders die Einbeziehung des Online-Handels in die Rücknahme-Verpflichtung im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen ein Schritt in die richtige Richtung, die der BVDM begrüßt. Ansonsten hätte der stationäre Handel die Last der Rücknahme von zuvor im Online-Handel erworbener Geräte alleine tragen müssen.

Nach dem Inkrafttreten der Verordnung beginnen Übergangsfristen. Neu zur Rücknahme Verpflichtete müssen dies nun innerhalb von neun Monaten anzeigen. Händler die bereits jetzt Elektrogeräte freiwillig zurücknehmen, müssen dies bereits innerhalb der nächsten drei Monate anzeigen.
Dass sich auch kleinere Händler zukünftig mit Kunden auseinandersetzen müssen, die ihre Altgeräte loswerden möchten, ist aus Sicht des BVDM kein zu unterschätzendes Problem. Allerdings sollte die freiwillige Rücknahme gut durchdacht und abgewogen werden, denn sie zieht noch eine Reihe weiterer Verpflichtungen nach sich.

Als Hilfestellung für Händler die sich nun mit dem neuen ElektroG auseinander setzen müssen, hat der HDE ein Merkblatt herausgegeben in den bereits spezifische Fragestellungen, die den Möbel-und Küchenhandel betreffen, eingeflossen sind. Der Folder steht Mitgliedsunternehmen bereits auf der Verbandshomepage zum Download zur Verfügung. Ein Folder des BVT steht unmittelbar vor dem Abschluss und wird im Laufe der folgenden Woche erscheinen. Er kann Mitgliedern auf Nachfrage ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BWB Bundesverband Wohnen und Büro e.V. Frangenheimstr. 6, 50931 Köln Telefon: (0221) 94083-30, Fax: (0221) 94083-90

(sy)

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