Pressemitteilung | Verband Fenster + Fassade (VFF)

Neues Forderungssicherungssetz seit dem 01.01.2009 in Kraft / Exakte Nachweispflicht bei der Baugeldverwendung

(Frankfurt am Main) - Das seit dem 01.01.2009 in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz war das Hauptthema bei der Verbands-Fachtagung VOB und Recht am 05. März 2009 in Frankfurt. Prof. Christian Niemöller informierte die 40 Teilnehmer über die weitreichenden Konsequenzen für Fensterbauer als Auftraggeber für Subunternehmen.

Danach muss der Auftraggeber nachweisen, dass er empfangenes Baugeld zweckentsprechend verwendet hat. Bei Verletzung der Baugeldverwendungspflicht und bei Forderungsausfall der Baubeteiligten kommt sogar eine persönliche Haftung der Verantwortungsträger z.B. Geschäftsführer, Prokuristen, Projektleiter in Betracht. "Da müssen wir bei der Dokumentation zur Verwendung des Baugeldes besondere Sorgfalt walten lassen", so ein Teilnehmer. Recht hat er, denn bei Verstößen drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Weitere Themen waren die Neuerungen in der VOB /B 2009, die Präqualifikation von Bauunternehmen sowie die Lockerungen im Vergaberecht.

Die nächste Fachtagung VOB und Recht findet am 26. November 2009 in Hamburg statt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF) Pressestelle Walter-Kolb-Str. 1-7, 60594 Frankfurt am Main Telefon: (069) 955054-0, Telefax: (069) 955054-11

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