Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)

Neues Gaststättengesetz in Kraft

(Siegen) – Erst vor wenigen Wochen ist das neue Gaststättengesetz in Kraft getreten. Metzgereien, Cafés, Lebensmitteleinzelhändler und Bäckereien, aber auch Fitness-Clubs, Friseure und Kinos können ab sofort unbürokratischer als bisher in ihren Räumen einen kleinen Imbiss verkaufen. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) aufmerksam.

Solange zu den Snacks nur nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden, bedarf es künftig keiner gaststättenrechtlichen Genehmigung mehr. Eine Konzession ist nur dann erforderlich, wenn auch Alkohol verkauft wird. Laut IHK kommen dank des neuen Gesetzes nun auch Hotels bei der Beherbergung und Bewirtung ihrer Gäste ohne Genehmigung aus. Eine Anzeige beim Gewerbeamt genügt, auf die Bettenzahl kommt es nicht an. Mit der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Erleichterungen - vor allem für Dienstleistungsbetriebe – ist eine langjährige Forderung der IHK-Organisation endlich umgesetzt worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) Koblenzer Str. 121, 57072 Siegen Telefon: 0271/3302317, Telefax: 0271/330244384

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