Pressemitteilung | Stiftung Deutsche Krebshilfe

Neues Gesetz schafft mehr Lebensqualität / Deutsche Krebshilfe begrüßt Inkrafttreten von Rauchverboten

(Bonn) - Nichtraucher in Deutschland können in Kürze aufatmen: Am 1. September 2007 tritt das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ bundesweit in Kraft. Es schreibt Rauchverbote in Einrichtungen des Bundes, in allen Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen vor. „Die Deutsche Krebshilfe begrüßt den gesetzlichen Schutz der nichtrauchenden Bevölkerungsmehrheit“, so Frau Professor Dr. Dagmar Schipanski, Präsidentin der Deutschen Krebshilfe. „Das neue Bundesgesetz wird dazu beitragen, die Rechte derjenigen zu stärken, die bisher unter dem Passivrauch zu leiden hatten. Langfristig lassen sich so viele Krebsfälle vermeiden.“

Dennoch lässt das neue Gesetz noch viele Fragen offen – wie etwa die Haftung bei Zuwiderhandlungen gegen das Rauchverbote sowie nähere Bestimmungen zur Einrichtung und Kennzeichnung von Raucherräumen. Wie von vielen Experten kritisiert, wurde die Arbeitsstättenverordnung nur gering modifiziert mit der Folge, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerhalb von Bundeseinrichtungen und dem öffentlichen Personenverkehr nach wie vor den Gesundheitsgefahren durch das Passivrauchen ausgesetzt sind. Die Deutsche Krebshilfe fordert die Bundesregierung daher auf, die bestehenden Lücken in dem Bundesgesetz zu schließen und einen so hohen Standard zu erreichen, wie er bereits in weiten Teilen Europas seit mehreren Jahren die Regel ist.

„Selbst viele Bundesländer gehen in ihren Gesetzen zum Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung weiter als im Bundesgesetz beschlossen wurde“, so die Präsidentin der Deutschen Krebshilfe. Denn obwohl sich die Bundesländer nicht auf einheitliche Regelungen zum Nichtraucherschutz einigen konnten, treten bis spätestens 1. Januar 2008 überall gesetzliche Regelungen in Kraft, die Rauchverbote in Gaststätten, Krankenhäusern und öffentlichen Einrichtungen wie Landesbehörden und Schulen regeln – oft unter Bußgeldandrohungen von bis zu 10.000 Euro (beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern).

Die Deutsche Krebshilfe kritisiert jedoch, dass alle bisherigen Gesetze die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen vorsehen. „Solche Raucherräume lehnen wir ab, weil sie vom Reinigungs-, Dienst- oder Wartungspersonal betreten werden müssen“, so Frau Professor Schipanski. „Dieses Personal ist dann wieder den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt. Ich hoffe, dass viele Gastwirte auf die Einrichtung von Raucherräumen verzichten werden, um ihr Personal zu schützen.“

Die gesetzlichen Regelungen sind längst überfällig. Denn in Deutschland gehen jährlich insgesamt 140.000 Todesfälle auf das Konto des Rauchens, 3.300 Menschen sterben an den Folgen des Passivrauchens. Rauchen ist der größte vermeidbare Gesundheitsrisikofaktor und verantwortlich für rund ein Drittel aller Krebserkrankungen. Konsequentes Handeln ist daher nötig, um die Gefahren zu bannen. Um die Raucherquoten deutlich zu senken und besonders Kinder und Jugendliche vor dem Griff zur Zigarette zu schützen, fordert die Deutsche Krebshilfe eine umfassende Tabakkontrollpolitik. Dazu gehören auch Tabakwerbeverbote, die Abschaffung aller Zigarettenautomaten, die Bekämpfung des Tabakschmuggels und das flächendeckende Angebot von Raucherentwöhnungsmaßnahmen. Befragungen haben gezeigt, dass mehr als die Hälfte aller Raucher von der Nikotinsucht loskommen will. Die Deutsche Krebshilfe bietet ihnen umfangreiches, kostenloses Material für den Rauchstopp an.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krebshilfe e.V. Pressestelle Buschstr. 32, 53113 Bonn Telefon: (0228) 72990-0, Telefax: (0228) 72990-11

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