Neues Heimgesetz: "Der Landtag hat geliefert, jetzt muss das zuständige Ministerium den Weg der Ermöglichung weitergehen." / bpa begrüßt Entlastungen, fordert aber konsequenten Bestandsschutz
(Stuttgart) - Zum jetzt verabschiedeten neuen Heimgesetz (Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz - TPQG) in Baden-Württemberg sagt die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Nicole Schliz:
"Baden-Württemberg macht ernst mit der Entlastung der Pflege und nimmt die anbieterverantworteten ambulant betreuten WGs weitestgehend aus dem Heimrecht heraus. Gleichzeitig werden auch die stationären Einrichtungen bürokratisch entlastet, zum Beispiel durch die Reduzierung von Regelprüfungen und Anzeigepflichten.
Damit können sich Einrichtungen und Teams besser auf die ihnen anvertrauten Menschen konzentrieren. Weniger Papier, mehr Zeit für die Pflegebedürftigen.
Der Landtag hat geliefert, jetzt steht das zuständige Ministerium in der Pflicht, den Weg der Ermöglichung weiterzugehen.
In der nun folgenden Ausführungsverordnung zum TPQG muss mit Blick auf die baulichen Anforderungen ein Bestandsschutz für diejenigen Einrichtungen festgeschrieben werden, die vor Inkrafttreten der Landesheimbauverordnung in Betrieb gegangen sind. Sonst drohen dringend benötigte Pflegeheimplätze in Baden-Württemberg zu verschwinden, während die Zahl der Pflegebedürftigen wächst."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg (bpa), Marienplatz 8, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711 96 04 9-60
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