Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Neues Investmentrecht wird Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland erhöhen

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat am 15. Oktober in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages den Entwurf eines Investmentmodernisierungsgesetzes als wichtigen Bestandteil des Finanzmarktförderplans grundsätzlich begrüßt. Der Gesetzentwurf setze wichtige Akzente für eine innovative Gestaltung des Fondsgeschäfts. Ihm werde zudem eine erhebliche Bedeutung für die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland beigemessen. Der BVR unterstützt die von der Bundesregierung vorgeschlagene Einführung von Hedgefonds in Deutschland. Bei den Single-Hedgefonds sollten auch Publikums-Sondervermögen unter der Auflage des nicht öffentlichen Vertriebs zugelassen werden.

Im übergeordneten Interesse sei es angebracht, auf einen nationalen Alleingang bei der Leerverkaufsregelung der Single-Hedgefonds zu verzichten und zumindest auf eine einheitliche europäische Regelung zu warten. Zudem sollte aus Sicht des BVR die vorgesehene Beschränkung, wonach das Sondervermögen von Dach-Hedgefonds in nicht mehr als zwei Zielfonds desselben Emittenten bzw. nicht mehr als 40 Prozent des Sondervermögens mit derselben Anlagestrategie angelegt werden dürfen, entfallen. Diese Beschränkung sei weder praxistauglich noch werde sie dem vorgetragenen Ziel der Risikominimierung gerecht. So biete gerade die Anlage in Fonds des eigenen Konzerns einen genaueren Einblick in die Fondsverwaltung der einzelnen Zielfonds und damit eine Risikominimierung für den Anleger.

Die im Entwurf des Investmentgesetzes vorgesehenen neuen Meldepflichten für
die Kapitalanlagegesellschaften hält der BVR für nicht praxisgerecht.
Wichtig sei eine inhaltliche und verfahrensmäßige Angleichung der
Meldepflichten an jene des Wertpapierhandelsgesetzes. Nur dann könne ein
praxisgerechtes Meldewesen über das bestehende Meldesystem der Depotbanken
erreicht werden.

Des Weiteren sieht der BVR die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung zwischen inländischen Depotbanken und ausländischen Konkurrenzunternehmen durch die unzureichende Definition im Gesetzestext. Es bedürfe daher einer entsprechenden Konkretisierung, damit nicht inländische Depotbanken mit Unternehmen in Konkurrenz treten müssen, die aufgrund geringerer gesetzlicher Anforderungen kostengünstiger wirtschaften könnten.

Auch der Entwurf des Investmentsteuergesetzes sei positiv zu bewerten. Mit der Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Investmentvermögen im Hinblick auf das Halbeinkünfteverfahren werde einer langjährigen Forderung der Kreditwirtschaft Rechnung getragen. Zu Recht werde in der Entwurfsbegründung zum Ausdruck gebracht, dass weitere Vereinfachungen möglich wären, wenn ein einheitliches Konzept der Besteuerung von privaten Kapitalanlagen unter Einbeziehung von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen eingeführt würde. Das in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Modell einer einheitlichen Abgeltungsteuer wird auch vom BVR nachdrücklich unterstützt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: 030/20210, Telefax: 030/20211900

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