Neues Pfandbriefgesetz stärkt Finanzplatz Deutschland
(Berlin) - Der Bundesverband deutscher Banken begrüßt den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Pfandbriefgesetzes. >>Wenn zukünftig alle Banken das Recht haben, Pfandbriefe zu begeben, entsteht endlich Wettbewerbsgleichheit. Zugleich wird die führende Stellung des deutschen Pfandbriefs im internationalen Markt für Covered Bonds ausgebaut, da viele Universalbanken über pfandbrieftaugliche Kredite verfügen<<, so Prof. Dr. Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bankenverbandes. Bisher hatten von den Universalbanken nur Sparkassen und Landesbanken das generelle Recht zur Pfandbriefemission. Mit dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung im Juli 2005 sei diese Privilegierung öffentlich-rechtlicher Institute nach Ansicht des Bankenverbandes nicht mehr zu rechtfertigen.
>>Das neue Pfandbriefgesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des
Finanzstandortes Deutschland<<, bekräftigte Weber. >>Allerdings seien Verbesserungen notwendig. So sollten auch Immobilienkredite in den USA, Kanada und Japan zur Pfandbriefdeckung zugelassen werden. Dann wird die Profitabilität deutscher Institute erhöht. Schließlich sollten wir dieses Geschäft nicht ausländischen Konkurrenten überlassen<<, so Weber weiter.
Es sei wichtig, dass zeitgleich mit dem Pfandbriefgesetz das Gesetz zur insolvenzfesten, treuhänderischen Verwaltung von Forderungen und Grundpfandrechten für Dritte verabschiedet würde. Dadurch bekämen auch kleine und mittlere Institute einen kostengünstigen Zugang zur Pfandbriefrefinanzierung. Pfandbrieftaugliche Aktiva könnten zudem innerhalb von Bankengruppen/-konzernen erheblich leichter gebündelt werden.
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