Pressemitteilung | Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.

Neues Sexualstrafrecht muss sich am Kindeswohl orientieren

(Berlin) - Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt den Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. "Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Sie brauchen unseren Schutz und unsere Unterstützung, denn sie sollen ohne Gewalt und ohne sexuelle Übergriffe aufwachsen können." Diesen Worten von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt kann die Deutsche Liga für das Kind nur zustimmen.

Kritisch ist jedoch das Vorhaben zu sehen, die Nichtanzeige von Kindesmissbrauch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis zu bestrafen. Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die bei dem Gesetzentwurf die Federführung hat, will damit das "Wegsehen" bekämpfen, sie will einen Bewusstseinsprozess in Gang bringen, nach dem Motto: "Kümmert Euch".

Es besteht jedoch die Gefahr, dass es statt zu mehr Hilfe zu mehr Vertuschen kommen könnte. Gerade weil sich die Taten oft im häuslichen Bereich abspielen, könnte der Täter den Druck auf die Familienangehörigen erhöhen, wenn eine Pflicht zur Anzeige besteht. Auch drohen den Personen, denen sich Kinder anvertraut haben, schwere Loyalitätskonflikte.

Bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages betonte eine Jugendrichterin am Mittwoch, dass durch die Anzeigepflicht Kinder sich womöglich noch weniger vertrauten Personen öffnen, weil sie gar nicht wollen, dass es zur Anzeige kommt. Auch könnten Anzeigen bei Polizei und Staatsanwaltschaft Vernehmungen des Kindes nach sich ziehen, die es in schwerste Gewissenskonflikte stürzen.

Mit Befremden stellt die Deutsche Liga für das Kind fest, dass bei der Experten-Anhörung auf die Kenntnisse der Fachleute aus Kinderschutz und Jugendhilfe verzichtet wurde. Es wurden lediglich Vertreterinnen und Vertreter der Strafverfolgung, der Justiz, der Kriminologie und der forensischen Psychiatrie befragt. Das kann als Indiz dafür gewertet werden, dass der Gesetzentwurf vor allem auf die Ermittlung der Täter abgestellt ist.

ilfe für die Hilfe für die Opfer und das Wohl der Kinder sollten jedoch im Vordergrund stehen. Ähnlich wie bei häuslicher Gewalt sollten deshalb vernetzte Opferprojekte finanziert und ihre Arbeit professionalisiert werden. Verschärfte Strafbestimmungen sind nur mit Einschränkung geeignet, den Opfern von sexuellem Missbrauch zu helfen.

Die Deutsche Liga für das Kind empfiehlt, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und bietet ihre Unterstützung an.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V. Chausseestr. 17 10115 Berlin Telefon: 030/28599970 Telefax: 030/28599971

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