Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Neues Textilkennzeichnungsrecht beachten!

(Köln) - Seit dem 27. September 2011 gibt es für die gesamte EU ein neues Textilkennzeichnungsrecht durch eine entsprechende Verordnung des EU-Parlaments und des Rates. Das Gesetz unterscheidet sich inhaltlich kaum vom bisherigen Recht, präzisiert und definiert aber einige bislang nicht immer ganz klare Regeln. So wird jetzt zum Beispiel vorgeschrieben, dass die Textilkennzeichnung grundsätzlich in der offiziellen Sprache des Landes zu erfolgen hat, in dem das Produkt dem Verbraucher angeboten wird. Außerdem gibt es eine ausdrückliche Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Maßgeschneidertes aus dem Schneiderhandwerk.

Die wichtigste Änderung betrifft tierische Materialien wie Leder, Pelz, Federn oder Daunen, die bislang bei der Textilkennzeichnung außen vor blieben. Im gegebenen Fall muss zusätzlich zur Textilkennzeichnung der Hinweis "Enthält nicht textile Teile tierischen Ursprungs" auf dem Etikett aufgeführt werden. Dies erfasst auch Applikationen oder das Lederfleckchen auf dem Bund vieler Jeans. Eine genaue Angabe des tierischen Produktes ist nicht vorgeschrieben, kann aber zusätzlich aufgeführt werden.

Neue Faserbezeichnungen enthält die EU-Verordnung nicht. Zukünftig soll das Verfahren zur Aufnahme neuer Bezeichnungen jedoch unkomplizierter sein.

Fazit: Obwohl die Textilkennzeichnung nach wie vor erste Aufgabe des Lieferanten oder Herstellers ist, sollte der Handel - soweit er nicht selbst in die EU importiert - bereits jetzt aus eigenem Interesse ausländische Lieferanten auf die neue Regelung hinweisen. Schließlich ist ein Artikel ohne korrekte Textilkennzeichnung nicht verkehrsfähig und würde bei behördlichen Kontrollen im Zweifel beschlagnahmt. Ware, die ab dem 8. Mai 2012 in die Läden kommt, muss auf jeden Fall nach neuem Recht ausgezeichnet sein. Für Altware bleibt dem Handel eine Abverkaufsfrist bis zum 9. November 2014.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Pressestelle An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10

(cl)

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