Neuordnung des Ausbildungsberufs Tierarzthelferin unterbrochen / Arbeitgebervertreter haben Vorbehalte bei komplexer Prüfungsform
(Dortmund) - Mit der gestrigen 5. Sitzung der Sachverständigen wurde das Verfahren der Novellierung der Ausbildungsordnung Tiermedizinische Fachangestellte unterbrochen. Die VertreterInnen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite kamen bei der Formulierung der Prüfungsstruktur zu keiner Einigung.
Unsere Verwunderung ist schon sehr groß, erklärte dazu Silke Agus, zuständig für das Referat Tierarzthelferin im Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA). Immerhin hatten wir und ver.di als Arbeitnehmervertreter in der vorherigen Sitzung unsere Kompromissbereitschaft gezeigt und den von den Tierärzten eingebrachten Vorschlag zu den Prüfungsmodalitäten angenommen.
In der bisherigen Arbeit der Sachverständigenrunde sind im Konsens bereits wichtige Fortschritte bei der Änderung der bestehenden Ausbildungsordnung erzielt worden. Diese betreffen u.a. die Berufsbildpositionen Kommunikation, Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement, Tierschutz, tierärztliche Hausapotheke, Prävention und Rehabilitation sowie Röntgen- und Strahlenschutz. Im Einvernehmen wurde auch die zeitliche Gliederung und die Beschreibung des Ausbildungsprofils erarbeitet.
Die jungen Menschen erwerben in der dreijährigen Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten umfassende Fertigkeiten, Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen, so Claudia Magyar, stellvertretende Präsidentin des BdA. Um in der Abschlussprüfung zu beurteilen, ob die angehenden Kolleginnen wirklich das selbstständige Planen, Durchführen, Kontrollieren und Bewerten sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang beherrschen, kann nur die Form einer komplexen Prüfungsaufgabe Anwendung finden. Die Arbeitgeberseite setzt aber das zeitliche Rahmenfenster so knapp an, dass nur einzelne Aufgabenbereiche geprüft werden könnten.
Auf Grund der Komplexität des Berufsbildes und des hohen praktischen Anteils im Arbeitsalltag sehen BdA und ver.di die von den Tierärzten gewünschte Form der Prüfung für das neugeordnete Berufsbild als nicht ausreichend an. Das Verfahren zur Neuordnung ist vorerst unterbrochen. Die weitere Vorgehensweise wird in einem Gespräch mit allen beteiligten Spitzenorganisationen besprochen.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V.
Bissenkamp 12-16, 44135 Dortmund
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