Pressemitteilung | Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng)
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Neuregelung seit einem Jahr - Darmkrebs-Vorsorge für Frauen ab 50

(Ulm) - Vor einem Jahr ist das Alter, ab dem Frauen einen Anspruch auf eine Vorsorge Darmspieglung haben, auf 50 Jahre herabgesetzt worden. Der Gesetzgeber ist damit einer EU-Vorgabe gefolgt, die geschlechtsspezifische Einschränkungen bei der Vorsorge verbietet.

„Ab dem 50. Lebensjahr nimmt das Erkrankungsrisiko bis ins hoher Alter immer weiter zu“, erklärt Dr. Petra Jessen, die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. „Im Zuge einer Vorsorge-Darmspiegelung werden mögliche Krebsvorstufen entdeckt und entfernt. Rechtzeitig erkannte Tumoren können gut behandelt werden.“

In der Neufassung der gesetzlichen Vorgaben zum Darmkrebs-Screening heißt es zur Begründung, dass unter den Menschen, die die Vorsorge in Anspruch nehmen, weniger Patienten an Darmkrebs erkranken und versterben als unter den Leuten, die auf eine Vorsorge verzichtet haben. In Deutschland versterben 26 von 1000 Frauen an Darmkrebs. Bei den Männern sind es 32 von 1000.

Ab 50 Jahren haben Männer und Frauen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Dazu erhalten sie im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren eine Einladung zur Früherkennung auf Darmkrebs von ihrer Krankenkasse.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng), Holdergärten 13, 89081 Ulm, Telefon: 09421 88500

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