Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Hauptgeschäftsstelle

Nicht alle Narreteien sind unfallversichert / Alkoholeinfluss gefährdet Versicherungsschutz durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei einer betrieblichen Faschingsfeier

(Berlin) - Arbeitnehmer sind bei einer betrieblichen Faschingsfeier gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zur "fünften Jahreszeit" hin. Ereignet sich bei den Vorbereitungen, auf dem Weg, oder während der Feier ein Unfall, so übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation.

Der Versicherungsschutz ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Unternehmensleitung muss die Feier veranstalten, fördern oder zumindest ausdrücklich billigen. Der Unternehmer oder sein Beauftragter muss die Feier selbst besuchen. Außerdem muss die Veranstaltung allen Mitarbeitern offen stehen und von einem relevanten Anteil der Belegschaft auch besucht werden.

Der Ort und die Zeit der Veranstaltung spielen für den Versicherungsschutz keine Rolle. Dieser Schutz besteht bis zum offiziellen Ende der Feier und auch auf dem anschließenden Heimweg - aber nur, wenn kein Umweg aus privaten Gründen gemacht wird. Wer länger bleibt oder die Feier an einem anderen Ort fortsetzt, ist nicht mehr versichert. Generell nicht versichert sind teilnehmende Familienangehörige und Gäste, auch wenn sie offiziell eingeladen sind.

Seinen Versicherungsschutz riskiert auch, wer aufgrund von Alkoholeinfluss einen Unfall erleidet. Ist der Alkoholeinfluss die wesentliche Ursache für einen Unfall, so ist der entstandene Schaden nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Es empfiehlt sich daher zum Beispiel, für den Heimweg ein Taxi zu nehmen oder eine Fahrgemeinschaft zu bilden. Bei Letzteren sind sogar die dafür erforderlichen Umwege versichert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Hauptsitz (DGUV) Pressestelle Mittelstr. 51, 10117 Berlin Telefon: (030) 288763-61, Telefax: (030) 288763-70

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