Pressemitteilung | Stiftung Deutsche Krebshilfe

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

(Berlin) - Am 31. Mai 2001 hat der Deutsche Bundestag mit der überwiegenden Mehrheit der Stimmen aus allen Parteien endlich den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz rechtsverbindlich geregelt. Die KOALITION GEGEN DAS RAUCHEN begrüßt diese Entscheidung sehr. In Zukunft hat damit jeder Arbeitnehmer Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.

„Stell dich nicht so an und mach doch einfach das Fenster auf“ - ab sofort braucht sich kein Nichtraucher mehr mit solchen Äußerungen am Arbeitsplatz zufrieden zu geben. Mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung wird jetzt erstmalig Rechtssicherheit in diesem heiklen Bereich geschaffen: Die geänderte Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Für Betriebe mit Publikumsverkehr, insbesondere Gaststätten, wird diese Regelung leicht eingeschränkt.

Die KOALITION GEGEN DAS RAUCHEN, ein Aktionsbündnis von 80 wichtigen Gesundheitsverbänden in Deutschland, dem auch die Deutsche Krebshilfe angehört, hat die Interfraktionelle Nichtraucherschutzinitiative des Deutschen Bundestages aktiv unterstützt und zeigt sich nun hoch erfreut darüber, dass die Änderung verabschiedet wurde. Dr. Uwe Prümel-Philippsen, Mitglied der KOALITION GEGEN DAS RAUCHEN und Projektleiter des WHO-Partnerschaftsprojektes Tabakabhängigkeit, zur veränderten Arbeitsstättenverordnung: „Die Rechtssicherheit für Nichtraucher ist der erste große Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass es nun rasch weiter geht: Als nächstes sollten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung Raucher-Entwöhnungsmaßnahmen in allen Betrieben eingeführt werden“.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krebshilfe e.V. Thomas-Mann-Str. 40 53111 Bonn Telefon: 0228/729900 Telefax: 0228/7299011

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