Novelle der Verpackungsverordnung löst Probleme der Kommunen nicht!
(Berlin) - Die bisher bekannt gewordenen Überlegungen für eine Änderung der Verpackungsverordnung lösen fast keines der auf kommunaler Seite bestehenden drängenden Probleme im Zusammenhang mit der Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen. Darauf weist die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) anlässlich der Präsentation der Vorstellungen zur Novellierung der Verpackungsverordnung durch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel am heutigen (28. September 2006) Tage hin.
Bekanntlich sind derzeit außer dem Ex-Monopolisten Duales System Deutschland GmbH drei, in Kürze wahrscheinlich sechs oder sieben weitere Unternehmen für die Organisation und die Finanzierung der haushaltsnahen Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen zuständig. Die kommunalen Spitzenverbände haben wiederholt darauf hingewiesen, dass der verschärfte Wettbewerb unter den Systembetreibern sich zulasten der Kommunen auswirkt: Werden beispielsweise gelbe Säcke nicht abgeholt, erwarten die Bürgerinnen und Bürger Abhilfe von ihrer Kommune, obwohl diese hierfür nach der Verpackungsverordnung nicht zuständig ist. Der Kommune fehlen außerdem wirksame Instrumente, um die Systembetreiber und die von diesen beauftragten Entsorgungsunternehmen zu einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung anzuhalten. Die Folge: Die Kommune und die Abfallgebührenzahler bleiben auf Kosten sitzen, die nach der Philosophie der Verpackungsverordnung allein von der Wirtschaft zu tragen sind.
Geeignete Instrumente, etwa die Stellung von finanziellen Sicherheiten durch die Systembetreiber, auf die die Kommunen im Bedarfsfall zugreifen könnten, sieht die Novelle nicht vor. Auch die Vorgaben für die Abstimmung zwischen kommunalen und privatwirtschaftlichen Entsorgungssystemen sind nicht bürgerfreundlich: Wenn eine Kommune beispielsweise aus wohlerwogenen Gründen anstelle von gelben Säcken gelbe Tonnen einführen will, sieht der Vorschlag des Bundesumweltministeriums vor, dass eine solche Systemänderung mit allen operativ tätigen Systembetreibern, also möglicherweise mit acht Unternehmen, zu vereinbaren ist. Akzeptiert nur ein Systembetreiber die vorgesehene Änderung des ursprünglich abgestimmten Abholsystems nicht, drohen ? abgesehen von dem immensen Abstimmungsaufwand ? überwiegende öffentliche Interessen auf der Strecke zu bleiben.
Ungelöste wettbewerbsrechtliche Probleme ergeben sich weiterhin bei der gemeinsamen Entsorgung von Altpapier in Form von Druckerzeugnissen und Verpackungen durch Kommunen und Duale Systeme und bei der Ausschreibung von Entsorgungsleistungen. Nach Überzeugung der kommunalen Spitzenverbände können angesichts einer wachsenden Zahl von Systembetreibern mit volkswirtschaftlich vertretbarem Aufwand keine fairen Wettbewerbsbedingungen bei der Verpackungsentsorgung geschaffen werden. Mindestens die Sammlung von Verpackungsmüll ist daher zurück in die Verantwortung der Kommunen zu übertragen, wobei die Hersteller und Vertreiber im Rahmen ihrer Produktverantwortung die Kosten tragen müssten. Ohne ein Wort der Begründung verschließt sich das Bundesumweltministerium explizit auch diesem Vorschlag.
Die kommunalen Spitzenverbände verkennen nicht das Bedürfnis, gegen schwarze Schafe auf Seiten der Wirtschaft vorzugehen, die sich nicht an der Finanzierung der Verpackungsmüllentsorgung beteiligen. Entsprechende Schlupflöcher der Verpackungsverordnung sind zu schließen. Ohne die Lösung auch der aufgezeigten kommunalen Probleme wird die jetzt vorgelegte Novelle jedoch Stückwerk bleiben.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus
Daniela Willrodt, Referentin, Pressestelle
Lennéstr. 11, 10785 Berlin
Telefon: (030) 590097-0, Telefax: (030) 590097-400
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

