Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK)

Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes benachteiligt Mittelstand

(Berlin) - Die IHK Berlin hat das vom Abgeordnetenhaus beschlossene Landesgleichstellungsgesetz kritisiert. Nach Ansicht der Kammer sind die neuen Paragrafen nicht geeignet, die Position der Frauen in der Wirtschaft zu verbessern. Das Gesetz sieht vor, die Förderung von Frauen über die Auftragsvergabe zu erreichen. Damit würden die kleinen und mittelständischen Unternehmen Berlins, besonders in der Bauwirtschaft, überfordert. Grundsätzlich hält die IHK Berlin die Frauenförderung für wichtig und notwendig.

"Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe haben enorme Probleme bei der Umsetzung der Frauenförderverpflichtung. Dies verstärkt sich in Bereichen, in denen - wie im gewerblich-technischen Bereich - Fachfrauen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen", kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder das neue Gesetz. Noch dramatischer sieht es im Baugewerbe aus, das bisher von den Regelungen zur Frauenförderung ausgenommen war. Mit höheren Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge werden immer weniger, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in der Lage sein, diese Vorgaben zu erfüllen. Generell werden sich weniger Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen, so dass der Kreis der Wettbewerber schrumpft. Das eigentliche Ziel des Vergaberechts, das Prinzip des sparsamen Einkaufs der öffentlichen Hand mit Steuergeldern, wird somit konterkariert.

Mit dem neuen Landesgleichstellungsgesetz beabsichtigt der Berliner Senat eine Ausweitung der bestehenden Reglungen zur Frauenförderung. So sollen u.a. Aspekte der Frauenförderung bei öffentlichen Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Das neue Gesetz legt nun eine Halbierung der Schwellenwerte für das Eingreifen der Frauenförderverpflichtung bei Liefer- und Dienstleistungen fest. So müssen Betriebe Frauenfördermaßnahmen bereits bei einer Ausschreibung von 25 000 Euro nachweisen, um an der Auftragsvergabe teilnehmen zu können. Bisher waren es 50.000 Euro. Erstmals sind auch Bauleistungen ab einem Schwellenwert von 200.000 Euro einbezogen.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) Pressestelle Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 315100, Telefax: (030) 31510278

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