Pressemitteilung | Verband Fenster + Fassade (VFF)

Novellierung der EnEV ändert Nachweisgrundlage für den Sommerlichen Wärmeschutz

(Frankfurt am Main) - Schon mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde in 2002 auch der sommerliche Wärmeschutz von Gebäuden neu geregelt. Ein Nachweis nach DIN 4108-2 wird seitdem für Gebäude mit einem Fensterflächenanteil von mehr als 30 Prozent gefordert. Schon bald wurde klar, dass die in Bezug genommene Norm fehlerhaft war. Die entsprechende Norm wurde daher bereits vor einem Jahr korrigiert herausgegeben. Mit der Novellierung der EnEV wird nun auch die nötige Anpassung der Verordnung vollzogen. Alle wichtigen Aspekte zur sommerlichen Nachweisführung erläutert das Merkblatt "Sommerlicher Wärmeschutz" vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. mit der Bezeichnung ES.04: 2004-05.

Transparente Fassaden sind im Trend - ob im privaten Eigenheim, im Wohnungsbau oder im Verwaltungsgebäude. Die moderne Architektur zeichnet sich gerade durch die großzügige Verwendung von Glas aus. Fassaden werden aufgelöst, Räume von Tageslicht durchflutet, Sonnenenergie eingefangen und Heizkosten gespart. Werden jedoch die sommerlichen Aspekte bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt, kann es insbesondere im Sommer manchmal zu hohen, unerträglichen Raumtemperaturen kommen. Um den energieaufwendigen Einsatz von Klimaanlagen zu vermeiden, legt daher die EnEV Wert auf einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz.

Zur Beurteilung des sommerlichen Wärmeschutzes sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen wie die jeweilige Klimaregion, die Bauart, die Nachtlüftung, die Verglasung, die Fensterneigung sowie die Himmelsrichtung der Fenster. Wie diese Faktoren zu berechnen sind und wie sich demgegenüber ein geeigneter Sonnenschutz auswirkt, erläutert das Merkblatt ausführlich und zeigt dazu ein Musterbeispiel.

Auch wenn gemäß EnEV Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz erst ab einem Anteil der Fensterfläche von mehr als 30 Prozent nachzuweisen sind, verlangt die Norm die Beurteilung für die kritischen Räume, unabhängig vom Fensterflächenanteil des gesamten Gebäudes. Es empfiehlt sich daher, den sommerlichen Wärmeschutz frühzeitig zu planen und die Angaben im Merkblatt zu befolgen.

Das VFF-Merkblatt, das der Verband in Zusammenarbeit mit dem Institut für Fenstertechnik in Rosenheim und anderen kompetenten Fachleuten erstellt hat, ist als Leseprobe unter www.window.de einzusehen und kann über vff@window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr für das Merkblatt beträgt 6,00 Euro. Mitglieder des Verbandes erhalten ein Exemplar kostenlos.

Aus der Reihe Energiesparen sind darüber hinaus folgende Merkblätter erschienen: ES.01 "Die richtigen U-Werte von Fenstern, Türen und Fassaden", ES.02 "Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2002 für Fenster, Türen und Fassaden", ES.03 "Wärmetechnische Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster" und ES.05 "Lüftung von Wohngebäuden".

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF) Walter-Kolb-Str. 1-7, 60594 Frankfurt Telefon: 069/955054-0, Telefax: 069/955054-11

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