Novellierung Raumordnungsgesetz: Baulandausweisung nicht unverhältnismäßig beschränken
(Berlin) - Ein novelliertes Raumordnungsrecht muss gewährleisten, dass auch weiterhin ausreichend Bauland zur Verfügung gestellt wird, so Walter Rasch, Vorsitzender des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) anlässlich der heutigen (2. April 2008) Verbändeanhörung zur Neuregelung des Raumordnungsgesetzes. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Bauen insgesamt auf einem tragbaren Kostenniveau stattfindet und nicht an überhöhten Grundstückspreisen scheitert. Die Baulandknappheit ist die Hauptursache für die überproportional hohen Grundstückspreise in Großstädten, die teilweise 50 Prozent der Gesamtkosten eines Bauvorhabens ausmachen.
Zwar begrüßt der BFW die geplante Novellierung des Raumordnungsgesetzes im Hinblick auf die Konsequenzen der Föderalismusreform, weist aber darauf hin, dass in dem Gesetz auch weiterhin der Grundsatz verankert sein sollte, den Wohnbedarf der Bevölkerung ausreichend zu decken. Sonst würde auch dieses Gesetz zu einem weiteren Hemmnis für den Wohnungsneubau. Gerade in Wachstumsregionen wird zukünftig trotz des demografischen Wandels mit einer steigenden Nachfrage und einer zunehmenden Zahl an Haushalten zu rechnen sein, die sich vor allem aus dem Trend zu mehr Ein-Personen-Haushalten ergibt. Auch müsse einkommensschwachen Haushalten weiterhin ermöglicht werden, Eigentum zu erwerben. Der Wohnungsneubau erlebt seit rund fünf Jahren eine Talfahrt.
Der BFW-Vorsitzende Walter Rasch fürchtet zudem, dass es durch die im Rahmen der Neuregelung geplanten Bundesraumordnungspläne zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern und damit zu einem zusätzlichen Anstieg des bürokratischen und zeitlichen Aufwandes für die Planung von Bauvorhaben komme, die nicht hinnehmbar seien. Diese Befürchtung wird durch die bekannt gewordenen Bedenken des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie untermauert. Es wäre fatal, wenn Planungsvorhaben im Falle einer zentralistisch gestalteten Planungsbürokratie, möglicherweise gegen den Widerstand einzelner Bundesländer, verzögert würden oder gar scheitern. Immobilienunternehmen wären letztlich die Leidtragenden.
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(el)
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